Kodierung in der Schmerzmedizin
Kodierung in der Schmerzmedizin (Springer).
Seit 2003 werden die Leistungen der stationären nicht-psychiatrischen Krankenhausversorgung mit Fallpauschalen (G-DRG – Diagnosis Related Groups) durch die Kostenträger vergütet. Durch
intensive Beteiligung der Deutschen Schmerzgesellschaft an der Weiterentwicklung des DRG-Systems konnten alle konservativen, multimodalen und interventionellen Schmerztherapieverfahren im
Prozedurenkatalog (OPS) abgebildet werden. Die multimodale vollstationäre Schmerztherapie hat sich an vielen, auch kleineren Krankenhäusern durchgesetzt.
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Quelle: Springer, 14.03.2018