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StrOPS-Richtlinie: Frist von rund vier Wochen angesichts der Pandemie zu knapp bemessen

StrOPS-Richtlinie: Frist von rund vier Wochen angesichts der Pandemie zu knapp bemessen (BV Geriatrie).



Die jetzt veröffentlichte Strukturprüfungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) kann die Anzahl der Einzelfallprüfungen deutlich reduzieren. Die Umsetzung erfolgt allerdings viel zu kurzfristig. Berlin, 27.05.2021 – Der
Bundesverband Geriatrie begrüßt grundsätzlich die Einführung von Strukturprüfungen in Krankenhäusern und erwartet, dass es dadurch in der Prüfpraxis zu einer deutlichen Verringerung der Einzelfallprüfungen kommt.
Allerdings kritisiert der Verband die kurzfristige Inkraftsetzung der
Richtlinie. Statt der ursprünglich geplanten knapp drei Monate haben
die Krankenhäuser real nur noch vier Wochen Zeit, um die
entsprechenden Anträge zu stellen.
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der
Krankenkassen (MDS) hat die Richtline zur regelmäßigen
Begutachtung zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes
nach § 275d SGB V (StrOPS-RL) – statt wie geplant bereits im Februar
2021 – am heutigen Tag veröffentlicht. Aus Sicht des Bundesverbandes
Geriatrie ist die damit einhergehende Verkürzung der Antragszeiten für
Krankenhäuser insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen
Corona-Pandemie nicht akzeptabel und auch nicht nachvollziehbar.
Nachdem sich die Veröffentlichung der entsprechenden Richtlinie
Woche für Woche verzögert hat, wäre zumindest eine angemessene
Fristverlängerung zu erwarten gewesen. „Wir haben uns angesichts
der hohen Belastung der Krankenhäuser und der fortschreitenden Zeit
gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit dafür eingesetzt,
den Start der Strukturprüfungen auf das kommende Jahr zu
verschieben“, so Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer des
Bundesverbandes Geriatrie.
Fristverlängerung wünschenswert
Sehr positiv sieht der Verband, dass durch die fortlaufende Begleitung
der Entwicklung bzw. entsprechende Interventionen an verschiedenen
Stellen der Richtlinie sachliche Korrekturen erreicht werden konnten.
So war beispielsweise der MDS im Bereich der Geriatrie
fälschlicherweise zuerst von einem Stationsbezug bei einzelnen
Strukturmerkmalen ausgegangen. „Hier konnten wir – nicht zuletzt
durch Ansprache des Bundesgesundheitsministeriums – Fehler
korrigieren“, macht van den Heuvel deutlich. „Da wir seit gut einem
Jahr unsere Verbandsmitglieder regelmäßig über den jeweils aktuellen
Stand informieren, hoffen wir, dass die Einrichtungen trotz der
aktuellen Pandemiebelastung in der Lage sein werden, die
notwendigen Unterlagen und Nachweise in der Kürze der Zeit zu
generieren.“ Der Verband wird sich dennoch auch weiterhin beim
Bundesgesundheitsministerium dafür einsetzen, die Frist zu verlängern.

Quelle: BV Geriatrie, 27.05.2021

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