Die Hygiene-Dienstleistungen an Krankenhäuser und Altenheime durch eine selbständige Hygienefachkraft sind von der Umsatzsteuer befreit
Die Hygiene-Dienstleistungen an Krankenhäuser und Altenheime durch eine selbständige Hygienefachkraft sind von der Umsatzsteuer befreit (Solidaris).
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