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Krankenhäuser erhalten immer noch Krankenkassen-Rückforderungen für Schlaganfallkomplexbehandlungen

Krankenhäuser erhalten immer noch Krankenkassen-Rückforderungen für Schlaganfallkomplexbehandlungen (Verband d. Krankenhausdirektoren Deutschlands).



Es ist anscheinend noch immer nicht vorbei: Einige Krankenkassen sind nach wie vor emsig bestrebt, etliche Jahre rückwirkend von Krankenhäusern für in guter
Qualität erbrachte und daher auch bezahlte Leistungen Geld zurückzufordern und
rufen diese zu Neuverhandlungen auf. Es geht dabei um die komplexe Versorgung
von Schlaganfallpatienten.

„Für uns ist dieses Verhalten nicht nachvollziehbar. Es widerspricht aus
unserer Sicht der durch Intervention von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
zustande gekommenen gemeinsamen Empfehlung zum Umgang mit dem Problem der
rückwirkenden Kassenklagen zur Schlaganfallversorgung, der sich auch die
Spitzenverbände der Krankenkassen angeschlossen haben“, sagt Dr. Josef
Düllings, Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD).
„Wenn kürzlich die Krankenkassen in einer gemeinsamen Presseerklärung
behaupteten, sie würden sich entsprechend dieser Empfehlung verhalten, ist das
in der Praxis jedenfalls noch nicht überall angekommen. Zum Teil werden
Nachverhandlungen gefordert, bei denen es um mehrere Millionen Euro geht. Das
hat mit einfachen Nachprüfungen, die angeblich vorgenommen werden, nichts zu
tun.“

Was ist der Hintergrund? Ein regelrechter Tsunami tausender Klagen von
Krankenkassen hatte im vorigen Jahr viele Krankenhäuser getroffen. Für mehrere
Jahre rückwirkend wurde die bereits erfolgte Vergütung von Leistungen für
Schlaganfallpatienten in Frage gestellt. Grundlage dafür war eine für die
Kliniken nicht nachvollziehbare Entscheidung des Bundessozialgerichts, bei der
es um einefalsche Auslegung von Verlegungszeiten ging, sowie eine vom Bundestag
als Reaktion auf Klagen der Kassen beschlossene Verkürzung der
Verjährungsfrist. Letztere wiederum löste bei den Kassen Ende des Jahres
offenbar eine Torschlusspanik und den Klage-Tsunami aus. Dieser brachte nicht
nur die betroffenen Krankenhäuser in finanzielle Bedrängnis und in die
Insolvenzgefährdung, sondern vor allem auch das gut ausgebaute Netz der
Schlaganfallversorgung in Deutschland in Gefahr. So erheblich, dass es
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf den Plan rief. Seine Intervention
führte zu der gemeinsamen Empfehlung zum Umgang mit solchen rückwirkenden
Klagen.

Dr. Düllings: „Der Tsunami ist vorbei. Die Ausläufer treffen aber eine Reihe
von Krankenhäusern nach wie vor erheblich. Die daran beteiligten Kassen müssen
sich endlich an die gemeinsame Empfehlung halten!“

Quelle: Verband d. Krankenhausdirektoren Deutschlands, 19.02.2019

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