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Landesbasisfallwerte den Tarifabschlüssen und der Inflation anpassen

Krankenhausfinanzierung muss Inflation und Tarifsteigerung berücksichtigen! (DEKV).



Mit dem morgigen Protesttag weisen die Krankenhäuser auf die unzureichende Finanzierung hin: Die Inflation und die notwendigen Tarifsteigerungen müssen aufgefangen werden!

„Die freigemeinnützigen Krankenhäuser sind besonders auf eine auskömmliche Refinanzierung angewiesen. Denn sie können Defizite nicht wie die kommunalen Krankenhäuser und Universitätskliniken durch Steuermittel ausgleichen“, erklärt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).

Universitätskliniken können prinzipiell nicht insolvent werden, weil sie Landesbetriebe sind. Kommunale Häuser werden durch ihre Landkreise und Städte finanziell unterstützt, manche von ihnen sogar mit einem dreistelligen Millionenbetrag. Evangelische und andere freigemeinnützige Krankenhäuser haben dagegen keine öffentlichen Finanzierungspartner im Rücken, die ihnen bei Engpässen beispringen.

„Deshalb braucht es einen transparenten und fairen Inflationsausgleich innerhalb der Krankenhausfinanzierung“, appelliert Radbruch: „Dabei geht es nicht um einen einmaligen Defizitausgleich als Sonderzahlung, sondern die vollumfängliche Berücksichtigung der Personalkosten im Landesbasisfallwert“, betont Radbruch.

„Durch Inflation und die deutschlandweit hohen Tarifabschlüsse sind auch bei freigemeinnützigen Krankenhäusern die finanziellen Gestaltungsspielräume enger geworden. Hier besteht sofortiger Handlungsbedarf“, sagt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland.

„Die Politik muss jetzt handeln, denn die Patientinnen und Patienten sind auf diese Krankenhäuser angewiesen. Sie leisten einen unersetzbaren Beitrag zu einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung für alle.“

Quelle: DEKV, 19.09.2023

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