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Anrufung des Vermittlungsausschusses sei ein positives Signal

Krankenhäuser begrüßen Entscheidungen des Bundesrates (NKG).



Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) bewertet die heutige Entscheidung des Bundesrats, hinsichtlich des Krankenhaustransparenzgesetzes den Vermittlungsausschuss anzurufen, als positives Signal. „Das vom Bund vorgelegte Krankenhaustransparenzgesetz ist unausgegoren und kommt verfrüht“, unterstreicht Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der NKG. „Solange grundlegende Fragen der Krankenhausreform zwischen Bund und Ländern nicht geklärt sind, wird das Inkrafttreten dieses Gesetzes bei den Patientinnen und Patienten für große Verwirrung anstatt für Klarheit sorgen. Das widerspricht fundamental dem erklärten Ziel. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist folgerichtig und eine echte Chance für den gesamten Reformprozess“, so Dr. Aldag.

Die NKG begrüßt zudem ausdrücklich, dass eine Bundesratsinitiative zur kurzfristigen wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und dauerhaften Refinanzierung aktueller sowie künftiger inflations- und tarifbedingter Kostensteigerungen mehrheitlich angenommen wurde.

„Die Notwendigkeit für ein Vorschaltgesetz zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Krankenhäuser ist offensichtlicher denn je. Die Hilferufe der Kliniken sind dramatisch. Inflationsbedingte Betriebskostensteigerungen sowie hohe Tarifabschlüsse bedrohen viele Krankenhäuser in ihrer Existenz. Die Gefahr weiterer Insolvenzen nimmt mit jeder Woche politischer Untätigkeit des Bundes zu. Gehandelt werden muss jetzt sofort und nicht später. Den Krankenhäusern läuft die Zeit davon. Voraussetzung für eine geordnete und wirkungsvolle Reform ist es, nachhaltige Schäden an der Krankenhauslandschaft abzuwenden. Nach dem Votum des Bundesrats muss die Bundesregierung nun unverzüglich handeln“, erklärt NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke.

Quelle: NKG, 24.11.2023

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