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Bayerische Krankenhausgesellschaft beklagt fehlenden Realismus in den Überlegungen zur Krankenhausform des Bundesgesundheitsministers mydrg.de





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Bayerische Krankenhausgesellschaft beklagt fehlenden Realismus in den Überlegungen zur Krankenhausform des Bundesgesundheitsministers

Vorschläge für eine Neuordnung der Krankenhausstrukturen in der Praxis nicht umsetzbar (Mediennachricht).



„Man kann es drehen und wenden, wie man möchte, aber die von der Regierungskommission vorgelegten Ideen für eine revolutionäre Krankenhausreform sind schlicht und ergreifend für die praktische Umsetzung nicht geeignet“ so Landrätin Tamara Bischof, 1. Vorsitzende der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG).

„Sowohl die heute von der Deutschen Krankenhausgesellschaft vorgestellte
Analyse als auch schon die in der letzten Woche vom Bayerischen
Gesundheitsminister Klaus Holetschek präsentierten Auswirkungen zeigen die
massiven und völlig unrealistischen Konsequenzen für eine stationäre
Gesundheitsversorgung der Menschen in Bayern.“

Nach der Folgenabschätzung der bayerischen Staatsregierung wären die
Veränderungen bereits dramatisch. Jetzt zeigen die detaillierten
Auswirkungsanalysen im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) von
den Instituten Vebeto und hcb – an der auch Mitglieder der Regierungskommission
selber mitgewirkt haben – noch deutlichere Auswirkungen für Bayern mit einer
Vielzahl von Schließungen von Krankenhausabteilungen und ganzen Standorten. Für
die notwendige, ausreichende und flächendeckende Versorgung der Menschen im
Freistaat wäre dies nach Einschätzung der BKG eine absolute Katastrophe.

Sollte die Krankenhausreform, wie von der Regierungskommission vorgeschlagen,
umgesetzt werden, würde nach den heute vorgestellten Analysen im Auftrag der
DKG etwa jedes dritte bayerische Krankenhaus auf das sog. „Level Ii“
herabgestuft werden. Bei strikter Anwendung des sogenannten „30 Minuten
Erreichbarkeitskriteriums“ der Regierungskommission könnte dies sogar nahezu
jedes zweite Krankenhaus in Bayern treffen.

Diese Häuser könnten keine reguläre stationäre Versorgung mehr anbieten. Auch
die stationäre Versorgung in den sogenannten „Level 1n“-Häusern müsste auf eine
Basisversorgung sowie stationäre Notfallversorgung begrenzt werden, was in
Bayern einen erheblichen Rückbau von Versorgungsstrukturen bedeuten würde.

Lediglich 42 Krankenhäuser in Bayern dürften noch eine umfängliche stationäre
Versorgung über mehrere Leistungsgruppen in den Leveln II und III
(einschließlich der Uniklinika) anbieten, was völlig unzulänglich für eine
stationäre Versorgung wäre und ebenfalls negative Auswirkungen auf die
ambulante Versorgung sowie den Rettungsdienst hätte. Die Zukunft der für Bayern
besonders wichtigen Fachkliniken wäre ebenso ungewiss.

„Die Regierungskommission hat offenbar einen Vorschlag unterbreitet, der in
einer Folgenabschätzung weder die Auswirkungen auf die Versorgungslandschaft
bewertet hat noch finanziell durchgerechnet wurde“, beklagt der Geschäftsführer
der BKG, Roland Engehausen. „Heute ist nur ein Punkt klar: So kann die Reform
sicher nicht kommen.“

Die Regierungskommission hatte mit ihrem Anfang Dezember vorgestellten Konzept
einer umfassenden Krankenhausreform zwar wissenschaftlich sinnvolle
theoretische Instrumente benannt (z. B. eine gestufte Versorgung,
Leistungsgruppen als Planungsgrundlage, Vorhaltefinanzierung,
ambulant-stationär integrierte Versorgung, Kooperation und Telemedizin), die
auch u. a. vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im
Gesundheitswesen mehrfach vorgeschlagen waren. Im handwerklichen Zusammenbau
dieser Instrumente für eine Krankenhausversorgung der Zukunft verfehlen die
Ergebnisse der Regierungskommission aber durch zu viel Komplexität ihr Ziel und
vermissen Tauglichkeit für die Umsetzung in der Realität.

„Nun sind offenbar andere Kompetenzen nötig, um aus anerkannten Instrumenten
eine verantwortungsvolle Krankenhausreform zu machen, die die Versorgung für
die Patient:innen wohnortnah und qualitativ sichert sowie zukunftsfest macht.
Die Bund-Länder-Gruppe steht nun in dieser Verantwortung und muss jetzt
erfahrene Praktiker aus den Kliniken und den Kommunen dabei mit einbeziehen.“
fordert die Kitzinger Landrätin Bischof.

Eine wirksame Reform wird nicht nur nach Auffassung der BKG erhebliche
Investitionen erfordern. Mehrere Mitglieder der Regierungskommission sprechen
zwischenzeitlich selbst unumwunden von etwa 100 Mrd. Euro und widersprechen
damit auch dem Bundesgesundheitsminister, der bisher von einem kostenlosen
Systemwechsel ausging.

„Von der Bundesregierung sind nun eine ganze Reihe von Fragen zu beantworten“,
ergänzt Engehausen. „Wie sieht ein realistischer Zeitplan aus? Wie wird
zukünftig sichergestellt, dass theoretische Stellungnahmen der
Regierungskommission vor einer Veröffentlichung auf praktische Machbarkeit und
Finanzierbarkeit überprüft werden? Wie wird sichergestellt, dass künftig die
Versorgungssicherheit und -qualität im Fokus der Reformen stehen und kein
Krankenhausschließungsprogramm? Und wie wird kurzfristig der dringend nötige
Inflationsausgleich für die Krankenhausversorgung sichergestellt, um einen
kalten Strukturwandel zu vermeiden? Auf diese Fragen erwarten wir uns und alle
Verantwortlichen in Bayerns Krankenhäusern ehrliche Antworten.“

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft verschließt sich einer Krankenhausreform
ganz und gar nicht und sieht einen Entwicklungsbedarf, etwa durch die
Einführung einer Vorhaltefinanzierung und einer darauf abgestimmten
Krankenhausplanung.

Dabei muss aus Sicht der BKG die Planungshoheit weiterhin eindeutig im
Freistaat und darf nicht in Berlin liegen. Die BKG wird sich in die Diskussion
um eine menschenorientierte Reform der stationären Versorgung weiter aktiv und
konstruktiv einbringen und sich für eine zukunftsorientierte Ausrichtung in
Bayern einsetzen.

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft ist der Zusammenschluss von etwa 190
Krankenhausträgern mit über 360 Krankenhäusern und insgesamt ca. 75.000 Betten
in Bayern. Etwa 3 Millionen Patient:innen werden jährlich in den bayerischen
Krankenhäusern umfassend stationär behandelt. Zusätzlich versorgen die Kliniken
im Freistaat über 2,5 Mio. ambulante Notfallpatient:innen. Die bayerischen
Krankenhäuser erbringen hierfür das gesamte Leistungsspektrum der medizinischen
und pflegerischen Versorgung.

Die Einrichtungen sind zugleich einer der bedeutendsten Arbeitgeber Bayerns.
Über 210.000 Menschen der verschiedensten Berufe beziehen ihr Einkommen von
bayerischen akutstationären Krankenhäusern, davon über 30.000 Ärzte sowie knapp
80.000 im Pflegedienst sowie etwa 100.000 in weiteren Berufen und
Tätigkeitsbereichen im Krankenhaus. Etwa 13.000 Auszubildende in der Pflege
sowie etwa 2.300 in einer Vielfalt von weiteren Ausbildungsberufen werden in
den Kliniken im Freistaat ausgebildet.

Quelle: Mediennachricht, 13.02.2023

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