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Belegärztliche Versorgung muss Teil der Bewertungskriterien werden

Belegärzte und Krankenhäuser fordern mehr intersektorale Kooperation im Gesundheitswesen (Positionspapier, PDF, 104 kB).



Der Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser (BdB) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben gemeinsame Positionen formuliert, um die Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Die Verbände fordern unter anderem, Beschränkungen für die Tätigkeit von
Belegärztinnen und -ärzten im Krankenhaus zu verringern und so die Grenzen zwischen den stationären und ambulanten Sektoren weiter abzubauen.
Belegärztinnen und -ärzte sollen künftig nicht nur „eigene“ Patientinnen und
Patienten im Krankenhaus behandeln dürfen. Dafür muss der Erlaubnisvorbehalt
für stationäre Behandlungen entfallen. Auch für belegärztliche Behandlungen
muss der einheitliche sektorenübergreifende Leistungs-Katalog gelten. Die
aufwandsgerechte Vergütung sollen Hybrid-DRGs sicherstellen.

„Die anstehende Krankenhausreform bietet viele Möglichkeiten, die Versorgung
der Patientinnen und Patienten auch mithilfe der Belegärztinnen und -ärzte zu
verbessern. Belegärztliche Versorgung muss Teil der Bewertungskriterien werden,
nach denen ein Krankenhaus einem Level zugeordnet wird. In vielen Regionen sind
diese Arztinnen und Ärzte bereits unverzichtbar, um ein großes Spektrum an
Leistungen vorhalten zu können. Das muss sich auch bei den Vergütungen
niederschlagen. Der unverständliche 20-Prozent-Abschlag für belegärztliche
Versorgung muss fallen“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald
Gaß.

„Für unsere Patientinnen und Patienten wiederum bieten die bettenführenden
Vertragsärztinnen und -ärzte eine sichere sektorenverbindende Begleitung durch
die Versorgungslandschaft“, ergänzt der 1. Vorsitzende des BdB, Dr. A. W.
Schneider, „wobei besonders der ressourcensparende Ansatz durch weniger
Doppeluntersuchungen und sicherem Informationsfluss hervorzuheben ist.“

Das Positionspapier finden Sie in der Anlage zu dieser Pressemitteilung.

Quelle: Pressenachricht, 03.05.2023

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