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Berliner Krankenhausreform würde drastische Einschnitte für Kliniken in Bayern bringen mydrg.de





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Berliner Krankenhausreform würde drastische Einschnitte für Kliniken in Bayern bringen

Bayerns Gesundheitsminister stellt Gutachten zu möglichen Folgen der Krankenhausreform vor (Mediennachricht).



Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat am Mittwoch ein Gutachten vorgestellt, das die negativen Folgen der geplanten Krankenhausreform der Bundesregierung aufzeigt. Deshalb forderte Holetschek in München massive Korrekturen an dem Vorhaben. Er warnte: Mit dem derzeitigen Konzept drohen
drastische Einschnitte in der bayerischen Krankenhauslandschaft. Wenn Bundesgesundheitsminister Lauterbach an den Plänen festhält, werden bewährte
Strukturen zerstört, die wir weiterhin dringend benötigen. Das belegen die
Ergebnisse des von mir in Auftrag gegebenen Gutachtens. Ich werde weiter dafür
kämpfen, dass eine qualitativ hochwertige flächendeckende Krankenhausversorgung
in Bayern auch künftig bestehen bleibt.“

Holetschek erläuterte: „Das Gutachten hat ermittelt, was passieren würde, wenn
die bislang bekannten Reformvorschläge umgesetzt würden. Die Gutachter kommen
zu dem Schluss, dass 53 der rund 400 bayerischen Krankenhäuser (13 Prozent)
durch die Reformpläne auf das sogenannte Level I i herabgestuft würden. Das
bedeutet, sie könnten künftig nur noch eine ambulant-stationäre Basisversorgung
anbieten, zum Beispiel bei Diabetes- oder Kreislaufproblemen. An diesen Häusern
könnten keine Notfallversorgung und keine reguläre stationäre Versorgung mehr
stattfinden.“

DRASTISCHE EINSCHNITTE BEI GEBURTSHILFE ODER SCHLAGANFALL

Holetschek betonte: „Mehr als 50 Krankenhäuser in Bayern wären also keine
vollwertigen Krankenhäuser mehr, wenn der Bund die bislang bekannten Pläne
umsetzen würde. Auch bei Häusern mit einem breiteren Versorgungsangebot würde
sich das Angebot nach den Berliner Plänen verschlechtern. Knapp 100
Krankenhäuser würden künftig nur noch eine stationäre Basisversorgung anbieten.
Zahlreiche andere auch in der Fläche relevante Angebote würden nach der
Konzeption des Bundes an diesen Häusern wegfallen, ein besonders gravierendes
Beispiel ist die Geburtshilfe.“

Holetschek ergänzte: „Auch die Versorgung bei einem Schlaganfall wäre
gefährdet. Gerade auf dem Land ist die Schlaganfallbehandlung in
telemedizinischen Netzwerken in Bayern bislang sehr erfolgreich. Auch am
Beispiel der Intensivmedizin belegt das Gutachten die große Gefahr einer
Ausdünnung der Versorgungsangebote.“

Der Minister fügte hinzu: „Auch für Fachkrankenhäuser brauchen wir passende
Regelungen. Die Regierungskommission lässt zu diesen Häusern vieles im
Unklaren. In Bayern leisten diese spezialisierten Kliniken – zum Beispiel für
Kinderheilkunde – einen im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlichen
Versorgungsbeitrag, gerade auch in der Intensivmedizin. Wir müssen diese
unverzichtbaren Angebote weiter aufrechterhalten, alles andere wäre
unverantwortlich. Eine gute Krankenhausversorgung darf nicht ein Privileg der
Ballungsräume werden. Auch auf dem Land muss es erreichbare Angebote geben.“

HOLETSCHEK FORDERT KRANKENHAUS-GIPFEL

Der bayerische Gesundheitsminister bekräftigte: „Damit wir uns nicht
missverstehen: Wir brauchen eine Krankenhausreform. Aber es darf kein Diktat
der Wirtschaftlichkeit zulasten der Strukturen vor Ort geben. Die Reform muss
sich am Wohl der Patientinnen und Patienten orientieren. Ich habe mich von
Anfang an dagegen ausgesprochen, eine so grundlegende Reform vom grünen Tisch
aus im Blindflug zu beraten oder gar zu beschließen.“

Holetschek forderte: „Lauterbach muss einen Krankenhaus-Gipfel mit den Ländern,
Bundesfinanzminister Christian Lindner und Klinik-Vertretern einberufen. Es
wird Zeit, dass der Bundesgesundheitsminister mit allen Betroffenen redet,
anstatt über ihre Köpfe hinweg zu planen. Völlig offen ist ja bislang auch die
Frage, woher das Geld für die angedachte Reform kommen soll.“

HOLETSCHEK FÜR STRUKTURFONDS

Holetschek warnte: „Wegen des Strukturwandels stehen viele Krankenhäuser schon
jetzt massiv unter Druck. Wenn Herr Lauterbach jetzt nicht die finanzielle
Sicherung der Krankenhäuser mit höchster Priorität vorantreibt, könnte so
manche Klinik die Umsetzung der Reform vielleicht gar nicht mehr erleben.
Bayern hat das erkannt und handelt: So stellen wir den bayerischen
Krankenhäusern aus dem Bayerischen Härtefallfonds einmalig 100 Millionen Euro
mit Blick auf bislang nicht gedeckte Sachkostensteigerungen im Jahr 2023 zur
Verfügung. Wir fördern Krankenhausinvestitionen jedes Jahr mit 643 Millionen
Euro und werden diesen Betrag noch ausbauen. Erst gerade haben wir zudem im
Kabinett ein Förderprogramm für kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum im
Umfang von 100 Millionen Euro beschlossen.“

Der Minister betonte: „Ohne finanzielle Unterstützung können die Krankenhäuser
den notwendigen Transformationsprozess nicht bewältigen. Umverteilungen im
System reichen nicht, wir brauchen frisches Geld – für die Reform, aber auch
schon zuvor zur Beseitigung der systematischen Unterfinanzierung der
Krankenhäuser. Man sollte daher den Vorschlag von Professor Christian
Karagiannidis prüfen, einen Strukturfonds über 100 Milliarden Euro
einzurichten, denn sonst laufen wir Gefahr, dass einige Kliniken die
Strukturreform gar nicht mehr erleben.“

Der Minister sagte: „Zudem benötigen die Umstrukturierungen Zeit. Die von der
Regierungskommission vorgesehene Konvergenzphase von vorgeblich fünf Jahren ist
deutlich zu kurz. Die Krankenhäuser, denen Einschränkungen ihres
Leistungsangebots drohen, würden bereits im zweiten Jahr der Konvergenzphase 10
bis 15 Prozent der Vergütungen einbüßen.“

Holetschek bekräftigte: „Auch dem Freistaat Bayern ist daran gelegen, die
Reform gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern anzugehen. Aber nicht um
jeden Preis. Die stationäre Versorgung auch in der Fläche ist für mich nach wie
vor nicht verhandelbar. Die Bedürfnisse der Patienten, bessere
Arbeitsbedingungen für das Personal und weniger Bürokratie – diese Punkte
kommen mir bislang zu kurz.“

HOLETSCHEK SCHLIESST GANG NACH KARLSRUHE NICHT AUS

Holetschek sagte: „Daher muss es Korrekturen und Vereinfachungen bei den
Voraussetzungen der sogenannten Level und den am jeweiligen Level möglichen
Leistungsgruppen geben sowie Öffnungsklauseln für die Länder, um regionalen
Besonderheiten Rechnung tragen zu können. Ich werde es nicht hinnehmen, wenn
die Planungshoheit der Länder durch die Reform ausgehebelt wird. Notfalls bin
ich auch bereit, dafür nach Karlsruhe zu gehen und vor dem
Bundesverfassungsgericht zu klagen.“

Das „Gutachten zur Folgenabschätzung der Krankenhausreform auf die
Versorgungsstruktur in Bayern“ hat die Firma BinDoc im Auftrag des Bayerischen
Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege erstellt. Als Grundlage dienten
Ergebnisse der dritten Stellungnahme und die Empfehlung der
Regierungskommission. Die verfügbaren Daten sind in Teilen noch limitiert,
weshalb die berechneten Zahlen nicht mit letzter Exaktheit die Auswirkungen
wiedergeben können. Sie sind aber ein klarer Indikator für die Tendenz der zu
erwartenden Folgen.

Quelle: Mediennachricht, 08.02.2023

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