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BVMed: AOP-Ausweitung und Hybrid-DRGs in einer konsistenten Reform umsetzen

BVMed: AOP-Ausweitung und Hybrid-DRGs in einer konsistenten Reform umsetzen (BVMed).



Die Beratungen über die Ausweitung des Katalogs zum Ambulanten Operieren (AOP-Katalog) und die Ausgestaltung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Hybrid-DRGs müssen zusammen gedacht werden. Das fordert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in einem Positionspapier zum Ambulanten Operieren –
AOP und Hybrid-DRGs“. „Die Erweiterung des AOP-Katalogs und die geplanten Hybrid-DRGs müssen in einer konsistenten Reform umgesetzt werden, um
Planungssicherheit zu erreichen und Fehlsteuerung zu vermeiden“, so
BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Nach Ansicht
des BVMed muss die Erstattung ambulanter Operationen neukalkuliert werden.
„Dabei muss die Deckung der Sachkosten gewährleistet sein, um etwa eine
Risikoselektion zu Lasten der Krankenhäuser zu vermeiden“, so die
BVMed-Forderung. Außerdem müsse die für die Erbringung ambulanter Leistungen
notwendige bauliche und technische Infrastruktur mit zusätzlichen
Investitionsmitteln aufgebaut werden. Das ausführliche BVMed-Papier kann unter
www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden.

Zum Hintergrund: Die Vertragsparteien auf Bundesebene beraten derzeit über die
Umsetzung des §115b SGB V (Ambulantes Operieren), der den AOP-Katalog ausweiten
soll und eine sektorengleiche Vergütung ausgehend vom Einheitlichen
Bewertungsmaßstab (EBM) vorsieht. Die Vergütung für Vertragsärzt:innen und
Krankenhäuser sollte einheitlich und unter besonderer Berücksichtigung der
Sachkosten vereinbart werden. Die Umsetzungsfrist dafür ist bereits im Januar
2022 abgelaufen.

Aus Sicht des deutschen MedTech-Verbandes BVMed würde es zu einer erheblichen
Verunsicherung und Fehlsteuerung des Gesundheitssystems führen, wenn zunächst
ein AOP-Prozess ausgehend vom EBM abgeschlossen werde und anschließend mit
Hybrid-DRGs in Form von Vergütungspauschalen eine erneute Umstrukturierung des
Vergütungssystems für ambulante Operationen vorgenommen würde. „Beides muss
zusammen gedacht und konsistent umgesetzt werden“, so Möll. Zudem sei die
aktuelle EBM-Vergütung in vielen Fällen nicht mehr ausreichend, „um ambulante
Operationen im gesicherten Krankenhaus-Setting kostendeckend auszuweiten“.
Insbesondere der Bereich der Sachkosten und die notwendigen
Investitionsmaßnahmen müssten im Rahmen einer Neukalkulation berücksichtigt
werden – und zwar zum gleichen Zeitpunkt, wie die einzelne Prozedur in den
AOP-Katalog überführt wird, so der BVMed.

Die BVMed-Expert:innen schlagen daher gesetzliche Anpassungen in folgenden neun
Bereichen vor:
Ersatzvornahme und Befristung durch das BMG;
Prozeduren-Katalog und sachgerechte Vergütung zeitgleich sicherstellen;
Sachgerechte Kalkulation und Abbildung der Sachkosten;
Zeitnahe Umsetzung der Hybrid-DRGs;
Schweregrad sowohl im AOP als auch Hybrid DRG System berücksichtigen;
Zeitgleiche DRG-Neukalkulation gesetzlich verankern;
Investitionsmittel für AOP-Leistungen erweitern und aufstocken;
Wissenschaftlich-medizinischer und medizintechnischer Sachverstand im
Weiterentwicklungsprozess der AOP und Hybrid-DRGs berücksichtigen;
Rechtssicherheit bei Überleitung von stationären in AOP-Leistungen für
Leistungserbringer herstellen.
Die ausführlichen Vorschläge können dem BVMed-Papier unter bvmed.de/positionen
entnommen werden.

Der BVMed repräsentiert über 240 Hersteller, Händler und Zulieferer der
Medizintechnik-Branche sowie Hilfsmittel-Leistungserbringer und
Homecare-Versorger. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland
über 235.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in Forschung
und Entwicklung. Der Gesamtumsatz der Branche liegt bei über 36 Milliarden
Euro, die Exportquote bei 66 Prozent. Dabei sind 93 Prozent der
MedTech-Unternehmen KMU. Der BVMed ist die Stimme der deutschen
MedTech-Industrie und vor allem des MedTech-Mittelstandes.

Quelle: BVMed, 17.08.2022

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