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BWKG zur fünften Stellungnahme der Regierungskommission

Bundesgesundheitsminister diskreditiere grundlos die Arbeit der Krankenhäuser und ihrer Mitarbeiter (Krankenhausgesellschaft Baden-Württemberg).



Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) kritisiert die neueste Stellungnahme der Regierungskommission für die Krankenhausreform und weist zentrale Behauptungen zurück. „Auf der Basis von veralteten und nicht passgenauen Daten diskreditiert der Bundesgesundheitsminister die Arbeit der Krankenhäuser und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne
Grund. Das ist unerträglich und schlicht unseriös“, macht der Vorstandsvorsitzende der BWKG, Heiner Scheffold mit Blick auf die heute vorgestellte fünfte Stellungnahme der Regierungskommission
deutlich. Statt veraltete Abrechnungsdaten von Krankenkassen aus dem Jahr 2017
zu verwenden, sollten lieber aktuelle Daten der Qualitätssicherung betrachtet
werden. Zudem werde wieder die ganze Republik über einen Kamm geschoren und die
konkrete Situation etwa in Baden-Württemberg ignoriert. Denn in
Baden-Württemberg gebe es sowohl für die Schlaganfallversorgung als auch für
die onkologische Versorgung besondere planerische Vorgaben des Landes, so dass
das Land den Vorschlägen der Regierungskommission bereits einige Schritte
voraus sei und das lasse sich auch nachweisen.

„In Baden-Württemberg gibt es ein Landes-Qualitätssicherungsverfahren zur
Schlaganfallversorgung, dem sich die Krankenhäuser freiwillig angeschlossen
haben und das nicht in allen Bundesländern existiert“, erläutert Scheffold. Als
Qualitätsziel wurde dabei von den Experten aus dem Land – darunter Vertreter
der Krankenhäuser, der Krankenkassen und des Sozialministeriums – vereinbart,
dass mindestens 90 % der Schlaganfallpatienten in einer Schlaganfalleinheit
nach dem Landeskonzept behandelt werden. Nach den Ergebnissen des
Qualitätssicherungsverfahrens Schlaganfall der Qualitätssicherung im
Gesundheitswesen in Baden-Württemberg (QiG) wurden in 2021 95,33 % der
Patientinnen und Patienten, die in Baden-Württemberg mit einem Schlaganfall in
einer Klinik behandelt wurden, in einer Schlaganfalleinheit oder einer
Intensivstation behandelt. 92,79 % der Patienten wurden in einer
Schlaganfalleinheit behandelt. Das von den Experten vorgegebene Qualitätsziel
wurde also deutlich übererfüllt. „Die Schlaganfallversorgung in
Baden-Württemberg ist schon jetzt vorbildlich“, so Scheffold.

„Auch zur Krebsbehandlung in baden-württembergischen Krankenhäusern werden
zahlreiche Qualitätsindikatoren erhoben und ausgewertet. Dabei wird
beispielsweise die Einhaltung von Leitlinien überprüft. Alle Zielvorgaben zu
Qualitätsindikatoren, die es beispielsweise bei der Behandlung von Brustkrebs
gibt, werden in Baden-Württemberg eingehalten und verbessern sich im
Zeitablauf“, so Scheffold. Beispielhaft weist er auf den Qualitätsindikator zu
erforderlichen Nachoperationen bei Brustkrebs hin (Nachresektionsrate
Mamma-Karzinom). Ziel ist es dabei, den Anteil der Nachoperationen gering zu
halten. Die für Baden-Württemberg ausgewiesene Nachresektionsrate liegt mit
11,43 % (2022) deutlich unter dem von den Experten festgelegten Schwellenwert
von 20,77 % und hat sich im Laufe der Jahre deutlich verbessert. Die Kritik an
der Krebsbehandlung diskreditiere auch die hervorragende Arbeit des
baden-württembergischen Krebsregisters, das auf Basis der Auswertung
detaillierter Datenmeldungen jedes Jahr mit hunderten behandelnden Ärzten in
regionalen Qualitätskonferenzen über ganz konkrete Möglichkeiten zur
Qualitätserhöhung berate.

„Außerdem blendet die Stellungnahme ganz zentrale Bausteine der
baden-württembergischen Versorgungsstrukturen aus, obwohl diese für die
Patienten von besonderer Bedeutung sind“, so Scheffold. So gebe es ein Netz von
Beratungsstellen, in denen die Patienten psychosozial unterstützt würden. Die
Brückenpflege leiste wichtige Unterstützung bei der Bewältigung des
Alltagslebens nach aufwändiger Therapie, auch für die Angehörigen. Und am
Lebensende gebe es mit der ambulanten und stationären Palliativversorgung
wichtige Versorgungseinrichtungen. „Zu einer seriösen Betrachtung der
Patientenversorgung müssten auch diese Versorgungsstrukturen einbezogen werden.
Das scheint aber politisch nicht gewollt zu sein“, schließt Scheffold.

Quelle: Krankenhausgesellschaft Baden-Württemberg, 22.06.2023

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