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Deutsche Krankenhausgesellschaft habe Pflegepersonaluntergrenzen scheitern lassen

Deutsche Krankenhausgesellschaft habe Pflegepersonaluntergrenzen scheitern lassen (GKV-Spitzenverband).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) verweigert die gesetzlich vorgesehene Vereinbarung von Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2020. Die geplante Vereinbarung war in den letzten Monaten bereits bis zur Unterschriftsreife verhandelt worden. Basis dafür waren die durch das Institut
für die Krankenhaus-Entgelte (InEK) abgefragten und von den Kliniken
übermittelten tatsächlichen Pflegepersonalbesetzungen der gesetzlich
vorgesehenen Bereiche. Frist für diese Vereinbarung war der 31. August dieses
Jahres. Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes hatte der Vereinbarung bereits
zugestimmt; die DKG hat die Verhandlungen jedoch – wie schon im Jahr 2018 –
scheitern lassen.

Dazu erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Wir
bedauern außerordentlich, dass es nicht zu einer Vereinbarung gekommen ist,
denn Pflegepersonaluntergrenzen dienen dem Patientenschutz. Der sollte auch in
der DKG nicht als nachrangig angesehen werden.“

Hintergrund
Im Gefolge des letzten Pflegegipfels 2017 hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass
für sogenannte pflegesensitive Bereiche Untergrenzen für die
Pflegepersonalausstattung festgelegt werden. Damit soll Patientengefährdung
verhindert werden. DKG und GKV-Spitzenverband sind beauftragt, jährlich bis
Ende August solche Untergrenzen für das Folgejahr festzulegen. Kommt es nicht
zu einer Einigung, ist eine Ersatzvornahme durch den Bundesgesundheitsminister
vorgesehen.

Da die DKG sich schon im letzten Jahr geweigert hatte eine Vereinbarung
abzuschließen, sind die Pflegepersonaluntergrenzen für 2019 mit der
„Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung“ durch das Bundesgesundheitsministerium
in Kraft gesetzt worden. Sie gelten für die Bereiche Intensivmedizin,
Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. So ist beispielsweise vorgesehen,
dass für 10 Patienten in der Geriatrie mindestens eine Pflegekraft verfügbar
ist - nachts für 20 Patienten. Für 2020 waren gemäß Gesetzesvorgabe erstmals
auch Untergrenzen für die Herzchirurgie und die Neurologie vorgesehen. Sie
dürften nunmehr durch Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministers in Kraft
gesetzt werden, was der GKV-Spitzenverband im Interesse der Patientinnen und
Patienten begrüßt.

Quelle: GKV-Spitzenverband, 02.09.2019

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