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Landeskrankenhausgesellschaft plädiert für bundesweite Reform nach niedersächsischem Vorbild mydrg.de





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Landeskrankenhausgesellschaft plädiert für bundesweite Reform nach niedersächsischem Vorbild

Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft erwartet gravierende Auswirkungen der geplanten bundesweiten Krankenhausreform (Medienaussendung).



Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) erwartet gravierende Auswirkungen aufgrund der vorliegenden Pläne für eine bundesweite Krankenhausreform. Sie fordert im weiteren Diskussionsprozess von Bund und Ländern eine starke inhaltliche Orientierung an der Krankenhausplanung in Niedersachsen.
„Sollten die Empfehlungen der Regierungskommission für eine bundesweite
Krankenhausreform unverändert umgesetzt werden, können viele Krankenhäuser in
Niedersachsen künftig nicht mehr das medizinische Leistungsspektrum anbieten
wie bisher“, betont Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der NKG. Für
Patientinnen und Patienten würde die grundlegende Umstrukturierung und
Zentralisierung der Krankenhauslandschaft auf Grundlage der Empfehlungen der
Regierungskommission dazu führen, dass stationäre Leistungen vielfach nicht
mehr am gewohnten Ort und bisherigen Umfang erbracht werden können. Zudem sei
davon auszugehen, dass im Durchschnitt längere Anfahrtswege in Kauf genommen
werden müssten, so Dr. Aldag.

Eine heute von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) veröffentlichte
Auswirkungsanalyse zu den Reformplänen belegt erstmals weitreichende
Konsequenzen auf die bundesweite Kliniklandschaft, sollten die Empfehlungen der
Regierungskommission eins zu eins umgesetzt werden. Zugleich hat die DKG einen
eigenen Vorschlag für eine umfassende Krankenhausreform vorgelegt. Den von der
DKG vorgelegten Reformvorschlag begrüßt die NKG ausdrücklich. Er räumt den
Ländern deutlich mehr Gestaltungsspielraum ein und entspricht von der
inhaltlichen Ausrichtung der aktuellen Reform der Krankenhausplanung in
Niedersachsen.

„Die Niedersächsische Landesregierung hat aus Sicht der NKG in der
Vergangenheit zu Recht wiederholt darauf verwiesen, dass das novellierte
Niedersächsische Krankenhausgesetz bundesweiten Vorbildcharakter hat. Wir
erwarten, dass die beispielhafte Krankenhausplanung in Niedersachsen im
weiteren Diskussions- und Entscheidungsprozess von Bund und Ländern zu den
Empfehlungen der Regierungskommission maßgeblich berücksichtigt wird“,
unterstreicht NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke.

Das Land kennt die regional sehr unterschiedliche Versorgungssituation am
besten und kann auf dieser Grundlage sachgerechte Entscheidungen treffen. Im
Rahmen der Enquetekommission des Landtags wurden über zwei Jahre hinweg der
Gestaltungswille aller Beteiligten im Land betont und vielversprechende
Grundlagen für die künftige Krankenhausplanung in Niedersachsen erarbeitet, die
im novellierten Krankenhausgesetz gemündet sind. „Wir stehen jetzt vor der
konkreten Umsetzung und dürfen uns nicht von den unzureichenden Plänen der
Bundesebene ausbremsen lassen“, betont Engelke.

Sollte sich das DKG-Konzept im politischen Diskussionsprozess zur
Krankenhausreform durchsetzen, wäre das eine gute Nachricht für die
Krankenhäuser in Niedersachsen. Der bereits eingeschlagene und
erfolgversprechende Weg zur weiteren Gewährleistung zukunftsfähiger und
leistungsfähiger Krankenhausstrukturen in Niedersachsen könnte auf dieser
Grundlage ohne größeren Anpassungsbedarf fortgesetzt werden.

„Pauschale und wenig passgenaue Vorgaben aus Berlin dürfen die Versorgung in
Niedersachsen nicht gefährden. Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen
werden bedarfsgerechte Krankenhausstrukturen benötigt. Eine ‚Bundesschablone‘
kann den regionalen Gegebenheiten niemals gerecht werden“, bekräftigt Dr.
Aldag

Eine umfassende Krankenhausreform ist auch aus Sicht der NKG zwingend
erforderlich. Ziel muss es sein, nachhaltig bessere Rahmenbedingungen für die
Krankenhäuser, ihre Mitarbeitenden und die Patienten zu verwirklichen und auch
künftig eine sichere und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung zu
gewährleisten.

Quelle: Medienaussendung, 13.02.2023

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