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Neuer Krankenhausplan für NRW funktioniert nur mit ausreichenden finanziellen Mitteln

Neuer Krankenhausplan für NRW funktioniert nur mit ausreichenden finanziellen Mitteln - Krankenhäuser erwarten von Land und Kassen sichere Zusagen (KGNW).



Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) unterstützt die an diesem Freitag von der Landesregierung vorgestellten Grundzüge einer neuen Krankenhausplanung. Der bis jetzt festgelegte Rahmen der Krankenhausplanung fußt auf vielen Kompromissen, die insbesondere von den Krankenhäusern ein großes
Entgegenkommen erfordern“, betonte KGNW-Präsident Jochen Brink. Dies sei durch eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten und
die Überwindung anfänglicher Hürden möglich geworden. „Der jetzt vorliegende
Entwurf des Krankenhausplans beweist aus unserer Sicht, dass die Fragen einer
zukünftigen Versorgungsstruktur am tragfähigsten in den Bundesländern und in
den Regionen beantwortet werden können.“

Für die KGNW steht allerdings fest: „Die neue Krankenhausplanung kann und wird
nur funktionieren, wenn sie auch mit ausreichenden finanziellen Mitteln
unterfüttert ist.“ Jochen Brink verwies darauf, dass jede Veränderung an den
bestehenden Versorgungsstrukturen unweigerlich erhebliche Kosten für die
betroffenen Häuser auslöse. Im konkreten Einzelfall könne die neue
Planungssystematik auch dazu führen, dass einzelne Abteilungen oder einzelne
Standorte geschlossen werden. Der KGNW-Präsident betonte: „Das wird viel Geld
kosten. Für die Akzeptanz des Plans bei den Krankenhausträgern und ebenso in
der Öffentlichkeit ist es unerlässlich, dass die Landesregierung die dafür
erforderlichen Mittel bereitstellt.“

Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen erwartet darum von der
Landesregierung eine klare Zusage, dass für die notwendigen Veränderungen am
Versorgungsangebot der Krankenhäuser zusätzliche finanzielle Mittel verfügbar
sein werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass dies nicht zu Lasten der
ohnehin zu knappen Investitionsmittel geht. Jochen Brink unterstrich: „Die KGNW
hält es deshalb für notwendig, dass über eine Verpflichtungsermächtigung im
Landeshaushalt 2022 für die kommende Legislaturperiode ein zusätzliches Volumen
von jährlich 200 Millionen Euro für den Einstieg in die Umsetzung des
Krankenhausplans reserviert wird.“ Zusätzlich müssten sich die Kassen an den
Kosten der Umsetzung beteiligen. Die Höhe der tatsächlich benötigten
Finanzmittel bleibe dabei abhängig von den konkreten Maßnahmen.

KGNW fordert Umsetzung mit Augenmaß: Neue Systematik ist lernendes System
Wenn die nordrhein-westfälische Krankenhausplanung in der regionalen Ausprägung
feststeht, kann sie nach Überzeugung der KGNW ein wirksames Instrument zur
Steuerung sein. Brink hob hervor: „Die Krankenhäuser erwarten von der
Landesregierung, dass sie den Plan mit Augenmaß und realistischem Blick für die
regionalen Strukturen umsetzt. Die heute verlässliche, wohnortnahe und
qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung abzusichern, muss das Ziel
bleiben.“ Dafür unterstütze die KGNW die Absicht von Gesundheitsminister
Karl-Josef Laumann, sowohl die Krankenhäuser in den ländlichen Regionen als
auch die schon jetzt von vielen Kliniken gelebten Kooperationen besonders zu
schützen.

Solange die Auswirkungen des neuen Planungsansatzes auf den konkreten
Versorgungsauftrag jedes einzelnen Krankenhauses nicht absehbar sind, bleiben
auch mögliche wirtschaftliche Risiken offen. KGNW-Präsident Jochen Brink hob
hervor, der neue Krankenhausplan sei deshalb ein lernendes System. Wenn
einzelne Regelungen für Krankenhäuser nicht praktikabel seien, müssten
kurzfristig Korrekturen vorgenommen werden.

Das Land stößt mit der neuen Krankenhausplanung einen Reformprozess an. In
einzelnen Regionen kann dies zu umstrittenen Maßnahmen führen. „Entscheidend
für deren Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern, ebenso bei den
Krankenhäusern und ihren Mitarbeitenden wird es deshalb sein, dass die
Entscheidungsprozesse transparent gemacht werden“, unterstrich Jochen Brink.
Das schließe die Zusage des Landes, der Krankenkasse und der Ärztekammern ein,
dass sie an der Seite der Krankenhausträger stehen.

Stichwort Krankenhausplanung
Die Verantwortung für die Krankenhausplanung obliegt der Landesregierung. Mit
der neuen Planungssystematik soll das Bett als Planungsgröße abgelöst werden.
Künftig soll ein System aus Leistungsbereichen und Leistungsgruppen mit
Mindestvoraussetzungen und Auswahlkriterien zur Grundlage der
Krankenhausversorgung werden. Das Ministerium als Autor dieser Planung hat die
Grundzüge in Kooperation mit den Ärztekammern, den Krankenkassen und der
Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen ausgearbeitet.

Quelle: KGNW, 20.08.2021

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