Klinikum Mittelbaden mit neuem kaufmännischen Geschäftsführer /> Aufstellung der Angaben der Krankenhäuser über die pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern gem. § 137i Abs. 4a SGB V />

NRW-Kliniken: Keine Strafzahlungen für Übernahme sozialer Verantwortung mydrg.de





groups

NRW-Kliniken: Keine Strafzahlungen für Übernahme sozialer Verantwortung

NRW-Kliniken: Keine Strafzahlungen für Übernahme sozialer Verantwortung (KGNW).



Strafe für soziale Verantwortung? Schluss damit! fordern die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser ihre Bundestagsabgeordneten in Briefen und in landesweiten Zeitungsanzeigen auf. Hintergrund ist das Ende 2019 verabschiedete Gesetz zum Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
Obwohl den Koalitionsfraktionen bekannt ist, dass etwa 50 Prozent der
beanstandeten Krankenhausabrechnungen auf ungeklärte bzw. fehlende
Anschlussversorgungen für die Patienten zurückzuführen sind, wurde quasi über
Nacht eine Strafzahlung von mindestens 300 Euro zusätzlich zu den
Rechnungskürzungen mit Wirksamkeit ab Beginn dieses Jahres ins Gesetz
aufgenommen.

„Wenn unsere Krankenhäuser Patienten nicht entlassen können, weil die
Anschlussversorgung (Häusliche Situation, Kurzzeitpflege, Reha-Platz) nicht
gewährleistet ist, müssen sie mindestens 300 Euro Strafe zahlen.
Rechnungskürzungen und Strafzahlungen, weil wir Patienten aus Fürsorge länger
bei uns versorgen als die Krankenkassen bezahlen wollen, sind nicht zu
akzeptieren und sicher auch nicht im Interesse der Bevölkerung. Dass die
Krankenhäuser in diesen Fällen keine Vergütung erhalten, ist schon nicht
sachgerecht. Diese Fälle zudem mit einer Strafzahlung zu belegen, ist völlig
inakzeptabel“, erklärte Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft
Nordrhein-Westfalen, für die rund 340 Krankenhäuser in NRW.

„Unsere Mitarbeiter verrichten täglich nach bestem Wissen und Gewissen und mit
hoher Motivation ihre Arbeit, sei es am Patienten, sei es in der Abrechnung. Es
verbietet sich, diese Menschen, die rund um die Uhr engagiert und unter hoher
Belastung arbeiten, gedanklich zu kriminalisieren. Daher appellieren wir an die
Mitglieder des Deutschen Bundestages: Ändern Sie das MDK-Gesetz – jetzt und
schnell“, so KGNW-Präsident Brink. Die nächste Möglichkeit hierzu bietet das
derzeit in der Beratung befindliche Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz.

Der Frust in den Krankenhäusern über die von Misstrauen gekennzeichnete
Krankenhauspolitik der Berliner Koalition besteht über das MDK-Reformgesetz
hinaus. Dazu tragen insbesondere die Ausweitung von Strafzahlungen bei, die z.
B. zu leisten sind, wenn aufgrund des Pflegepersonalmangels Pflegeuntergrenzen
nicht eingehalten werden können, die Krankenhäuser aber Patienten nicht
abweisen können. Auch die im Referentenentwurf zur Reform der ambulanten
Notfallversorgung vorgesehene Kürzung der Vergütung um 50 Prozent, wenn
Krankenhäuser ohne die Zulassung als Integriertes Notfallzentrum (INZ)
Patienten helfen, ist absolut unverständlich.

Quelle: KGNW, 14.02.2020

« Klinikum Mittelbaden mit neuem kaufmännischen Geschäftsführer | NRW-Kliniken: Keine Strafzahlungen für Übernahme sozialer Verantwortung | Aufstellung der Angaben der Krankenhäuser über die pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern gem. § 137i Abs. 4a SGB V »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige