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Pflegepersonaluntergrenzen: GKV-Spitzenverband gefährdet Versorgung durch Maximalforderungen

Pflegepersonaluntergrenzen: GKV-Spitzenverband gefährdet Versorgung durch Maximalforderungen (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Zum Scheitern einer Vereinbarung zur Fortführung und Erweiterung der Pflegeuntergrenzen für das Jahr 2020 erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, heute in Berlin: Die Vereinbarung ist, wie im Vorjahr, an der sturen Haltung des
GKV-Spitzenverbandes, für die Intensivmedizin und für die Betreuung von
Schlaganfallpatienten sachgerechte Lösungen zu vereinbaren, gescheitert, und
nicht an der DKG.

Bereits bei der Ersatzvornahme durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
für das laufende Jahr hatte der GKV-Spitzenverband sachgerechte und
praktikable Lösungen für den hochsensiblen Bereich der Intensivversorgung
verweigert. Minister Spahn war mit seiner Ersatzvornahme den restriktiven
Personalsteuerungsvorstellungen des GKV-SV nicht gefolgt und hatte den so
genannten 25-Prozent-Perzentilansatz für die Intensivmedizin nicht übernommen.
Der Ansatz hätte Mindestbesetzungsquoten vorgeschrieben, die der
leitliniengerechten Regelbesetzung entsprechen, aber keine Untergrenzen sind.
Stattdessen hatte die Verordnung Untergrenzen von 2,5 Patienten je Pflegekraft
in der Tagschicht und 3,5 Patienten in der Nachtschicht festgelegt – auch für
2020. Die Weigerung des GKV-Spitzenverbandes, diese Festlegung in der
Verordnung für 2020 zu akzeptieren, hat letztlich zum Scheitern der
Vereinbarung geführt. Hinzu kommt, dass der GKV-Spitzenverband keinerlei
Ausnahmen für die Berücksichtigung akuter Notfallpatienten akzeptieren will,
die die Krankenhäuser auf die Intensivstationen nehmen müssen, auch wenn
dadurch die Mindestbesetzungsquoten temporär nicht eingehalten werden können.
Noch härtere Quoten ohne jegliche Ausnahmen können den Kliniken nicht zugemutet
werden und würden letztlich die Versorgung der Patienten gefährden.

Auch bei der gesetzlich vorgesehenen Ausweitung der Untergrenzen auf die
Neurologie verweigert sich der GKV-Spitzenverband sachgerechten Lösungen für
den hochsensiblen Bereich der Schlaganfallpatienten. Die vom Institut für das
Entgeltsystem im Krankenhaus (IneK) erfassten Daten machen sehr deutlich, dass
eine Besetzungsquote für die Neurologie insgesamt kein gangbarer Weg ist. Die
Versorgung auf Stroke-Units, die über ein auch Personalvorhaltungen umfassendes
Anforderungsprofil (Komplexcode für die Stroke-Units) ohnehin geregelt ist,
bedarf keiner ergänzenden Steuerung durch Untergrenzen. Anders als auf
Intensivstationen ist der Behandlungsbedarf auf den Stroke-Units zudem immer
nicht planbare Notfallbehandlung, so dass dieser Bereich über starre
Untergrenzen nicht gesteuert werden kann.

In dieser Situation appelliert die Deutsche Krankenhausgesellschaft an die
Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen, im Falle der Fortführung des
Systems über eine erneute Rechtsverordnung die Quoten für die Intensivstationen
nicht zu verschärfen und die Neurologie sachgerecht zu regeln. Insgesamt
sollten die Erfahrungen aus der Anwendung der Pflegeuntergrenzen zum Anlass
genommen werden, die Fortsetzung des Instruments über das laufende Jahr hinaus
kritisch zu analysieren. Der bürokratische Aufwand, täglich auf tausenden
Stationen höchst fraglich abgeleitete Personalzuordnungen kleinstteilig
organisieren zu müssen, wird vor Ort vor allem als Schikane wahrgenommen. Die
Tatsache, dass im zweiten Erhebungsquartal 96 Prozent aller Schichten den
Monatswerten entsprochen haben, macht mehr als deutlich, dass die Kliniken in
Deutschland auch unter den erschwerten Bedingungen der Pflegepersonalknappheit
eine höchst verantwortliche Pflegepersonalbesetzung sicherstellen und die
Patientensicherheit höchste Priorität hat. Dass der der Vorwurf der
Verweigerung der DKG unwahr ist, zeigt das viel weitergehende
Pflegepersonalbemessungsinstrument, das wir gemeinsam mit Pflegerat und Verdi
verhandeln. Die Kostenträger sollten auch im Sinne ihrer Versicherten einsehen,
dass dieses Instrument die Zukunft ist und nicht Untergrenzen.“

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 02.09.2019

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