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Plenarantrag 560/1/18 zum PflegepersonalStärkungsgesetz PpSG

Plenarantrag 560/1/18 zum Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PflegepersonalStärkungsgesetz - PpSG) (Bundesrat).



Punkt 7 der 972. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2018 Der Bundesrat möge zu dem Gesetz die folgende Entschließung fassen: 1. Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen der Beschlussfassung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes festgelegt, dass das Deutsche
Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) bei Auslegungsfragen zu den als Grundlage für die Abrechnung der stationären Leistungen in Krankenhäusern dienenden Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Klarstellungen und
Änderungen mit Wirkung auch für die Vergangenheit vornehmen kann.
2. Beim OPS 8-98b sind in der Folge des Urteils des Bundessozialgerichts vom
19. Juni 2018 zur Frage der Auslegung der Transportentfernung bei der Verlegung
von Schlaganfallpatientinnen und -patienten sowie infolge der ebenfalls
durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz neu geregelten Verjährungsfristen
des § 109 Absatz 5 SGB V aktuell bundesweit tausende von Klageverfahren bei
den Sozialgerichten anhängig, weil in einer Vielzahl von Abrechnungsverfahren
aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 vorsorglich von den Krankenkassen Klage
eingereicht worden ist.
Drucksache 560/1/18 - 2 -
3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung vor diesem Hintergrund auf, auf das
DIMDI einzuwirken, unverzüglich, jedenfalls noch im Jahr 2018, die rückwirkende
Klarstellung der Formulierung im OPS 8-98b vorzunehmen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die von den Klageverfahren betroffenen Krankenhäuser können akut in erhebliche
wirtschaftliche Belastungssituationen geraten, die in Einzelfällen regional
die Versorgungssicherheit zu gefährden drohen. Allein Niedersachsen ist mit
rund 10 000 Klageverfahren betroffen. Durch das Urteil des Bundessozialgerichts
verursachte Auslegungsunsicherheit schnellstmöglich durch die Umsetzung
der bereits vom Deutschen Bundestag beschlossenen Klarstellung zu beseitigen.

Quelle: Bundesrat, 21.01.2018

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