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Vollumfängliche Vergütung der Hygienekosten in Praxen und Kliniken gefordert

Vollumfängliche Vergütung der Hygienekosten in Praxen und Kliniken gefordert (BVMed).



Der BVMed-Fachbereich Nosokomiale Infektionen (FBNI) setzt sich dafür ein, die im Rahmen von Behandlungen anfallenden Hygienekosten zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes in Arztpraxen und Kliniken vollumfänglich durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu erstatten. Diese Kosten sind bisher
nicht in vollem Umfang Bestandteil der ärztlichen Vergütung nach dem
Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre
Möll weist in diesem Zusammenhang auf das Recht von Patienten und Mitarbeitern
hin, in allen medizinischen Einrichtungen durch konsequente und adäquate
Hygienemaßnahmen vor Infektionen geschützt zu werden. Für Ärzte und Kliniken
sind diese Maßnahmen ein elementarer Bestandteil, der bislang jedoch nicht
umfassend vergütet wird.

Hintergrund ist eine aktuelle Studie des Zentralinstituts für die
kassenärztliche Versorgung (Zi), nach der die Hygienekosten für Produkte,
Aufbereitung, Entsorgung, Personal, Fortbildungen und Qualitätssicherung in
Arztpraxen seit der Umsetzung der neuen Landeshygieneverordnungen ab dem Jahr
2012 auf hohem Niveau liegen. Demnach mussten Praxen im Jahr 2018
durchschnittlich 24.287 Euro für Hygienekosten aufwenden. In rein konservativen
Praxen lagen die durchschnittlichen jährlichen Hygienekosten bei 8.140 Euro, in
invasiv tätigen Praxen bei 25.242 Euro, berichtet das Zi. Praxen, die ambulant
operieren, geben für Hygiene 53.281 Euro pro Jahr aus, Dialysepraxen sogar
116.823 Euro.

Der BVMed-Fachbereich "Nosokomiale Infektionen" spricht sich in diesem
Zusammenhang dafür aus, die tatsächlich entstehenden Kosten für Hygieneprodukte
und -prozesse sowie das dafür benötigte Personal entsprechend und
vollumfänglich zu erstatten. Dies ist umso wichtiger, da bei Nichtbeachtung von
Hygienevorschriften immense Schäden für die Patienten und Mitarbeiter sowie
Folgekosten für das Gesundheitssystem entstehen. Der EBM wurde seit dem Jahr
2008 in puncto Hygienekosten nicht weiterentwickelt, obwohl die Vertragsärzte
seit dem Jahr 2012 mit den neuen Landeshygieneverordnungen höhere Kosten und
Zeitaufwände stemmen. Die Erstattung durch den EBM müsse nun zügig nachgeholt
werden, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Darüber hinaus müssten
diese Kosten auch im stationären Bereich separat ausgewiesen und vollumfänglich
erstattet werden, da sie in den DRGs untergehen. "Jeder Patient und jeder
Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen in Deutschland hat ein Recht, vor
gefährlichen und im Zweifel lebensbedrohlichen Infektionen geschützt zu
werden", so Möll weiter. Gerade deshalb ist eine transparente und umfassende
Erstattung der anfallenden Hygienekosten in Praxen und Kliniken unumgänglich.
Damit einher muss eine konsequente Umsetzung von Hygienemaßnahmen in allen
medizinischen Einrichtungen gehen.

Grafik zur Studie beim Zi auf: www.zi.de/presse/grafikdesmonats. Ausführliche
Informationen zum Thema Infektionsprävention sowie kostenfreie
Schulungsmaterialien und Schaubilder zur freien Verwendung in Kliniken, Praxen,
Pflegeeinrichtungen und Schulen auf: www.krankenhausinfektionen.info.

Quelle: BVMed, 24.10.2019

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