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Wird das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz zur Mogelpackung?

Anhörung zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz: Arbeitsbedingungen müssen sich verbessern (Deutscher Pflegerat).



Anlässlich der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages (09. November 2022) zum Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG)
erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Deutsche Pflegerat wird den weiteren Gesetzgebungsprozess intensiv
begleiten. Falls jedoch die Pflegepersonal-Regelung (PPR 2.0) durch mangelhafte
Umsetzung nur als Mogelpackung und Etikettenschwindel für Verbesserungen der
Arbeitsbedingungen im Krankenhaus umgesetzt wird, wird dies auf massivem
Widerstand stoßen.

Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz muss zu einer signifikanten Verbesserung
der Arbeitsbedingungen im Krankenhaus führen. Findet dies nicht statt, wird die
Unterstützung der Berufsgruppe Pflege wegbrechen. Das Gesetz würde somit zu
einem inhaltsleeren Versprechen sowohl für die Berufsgruppe als auch für die
Patientensicherheit. Es wäre nicht mehr vermittelbar.

Die Berufsgruppe der Pflege benötigt ein klares Bekenntnis der Politik, dass es
mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz kurzfristig zu mehr Kolleginnen und
Kollegen kommt. Benötigt werden tatsächliche Entlastungen durch die Einstellung
von mehr Pflegepersonal und nicht nur durch die mögliche Entlastung an anderer
Stelle.

Die politische Denkweise, durch mehr Tagesbehandlungen und eine
Krankenhausstrukturreform nicht mehr Pflegepersonal zu benötigen, ist
kurzfristig gedacht illusorisch und gefährlich. Auch mit Blick auf die
demografische Entwicklung braucht es schnell einen massiven Personalaufbau in
der Krankenhauspflege.“

Der Deutsche Pflegerat drängt u.a. auf folgende Änderungen im Entwurf des
Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes:

Der Zusammenhang zwischen Pflegebudget und Personalbedarfsermittlung muss im
Gesetzentwurf hergestellt werden. Die PPR 2.0 ist ein Instrument für die
richtige Personalausstattung. Sie darf auf keinen Fall zu einem reinen
Kontrollinstrument werden. Die pflegefachliche Erhebung des Pflegebedarfs muss
die Zielstellung sein.
Benötigt wird ein klares politisches Bekenntnis zu den Instrumenten der PPR 2.0
und der Kinder-PPR 2.0. Diese sind im Gesetzentwurf eindeutig zu benennen.
Ziel der PPR 2.0 ist nicht nur Transparenz zu schaffen oder die Überlastung zu
dokumentieren, sondern einen verbindlichen Personalaufbau einzuleiten. Sie muss
dazu führen, dass das notwendige Personal auch eingestellt werden kann. Die
Berufsgruppe braucht diese deutliche Botschaft, sonst werden sich die
Berufsflucht und die Gefährdung der Patientensicherheit weiter verschärfen.
Die PPR ist entgegen einiger Behauptungen ein erprobtes Instrument. Sie wird
von vielen Krankenhäusern seit vielen Jahren zur Kalkulation der Pflegeanteile
der DRGs genutzt. Die weiterentwickelte PPR 2.0 ist ein unbürokratisches
Instrument bei geringem Zeitbedarf von in der Regel maximal 1 Minute pro
Patient*in und Tag. Die Kompetenz zur Einstufung ist in der Berufsgruppe und
als Vorbehaltsaufgabe im Pflegeberufegesetz definiert.

Weitere Informationen:
Presse DPR. Deutscher Pflegerat mahnt gravierenden Verbesserungsbedarf an (19.
Oktober 2022)
Gemeinsames Schreiben der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Deutschen
Pflegerats und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zum
Gesetzentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (30. September 2022)

Quelle: Deutscher Pflegerat, 08.11.2022

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