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Zi bewertet Zahlen der Regierungskommission zur Inanspruchnahme der Notfallversorgung 2009-2021

Die Gesamtfallzahl aller ambulant oder stationär versorgten Notfälle ist zwischen 2019 und 2021 von 27,8 auf 22,6 Millionen zurückgegangen (ZI).



Die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ hat in ihrer am Dienstag unter dem Titel „Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland – Integrierte Notfallzentren und Integrierte Leitstellen“ veröffentlichten Stellungnahme einige Zahlen zur
zeitlichen Entwicklung der Notfallversorgung im Zeitraum von 2009 bis 2019 vorgestellt. Dabei blende die Kommission aktuelle Entwicklungen bei der
Inanspruchnahme der Notfallversorgung aus und verzichte auf eine differenzierte
Darstellung der Entwicklung bis 2019, so der Vorstandsvorsitzende des
Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von
Stillfried.

„Es ist richtig, dass die Gesamtzahl an Notfällen beim einfachen Vergleich der
Jahre 2009 und 2019 gestiegen ist. Der deutlichste Anstieg erfolgte aber
bereits im Jahr 2013. Seit 2016 sehen wir einen kontinuierlichen Rückgang der
ambulant durch Notaufnahmen versorgten Notfälle gesetzlich Versicherter. Dies
hat zu einem leichten, aber stetigen Rückgang der Gesamtzahl aller ambulant und
stationär versorgten Notfälle geführt. Die Anzahl der durch Notaufnahmen
ambulant versorgten Notfälle ist dabei von 2016 bis 2019 von 10,7 auf 10,3
Millionen Fälle gesunken. Mit Beginn der Corona-Pandemie ist ein deutlicher
Rückgang auf ein niedrigeres Inanspruchnahme-Niveau bei allen Notfällen
eingetreten. Besonders ausgeprägt ist dies bei den ambulanten Notfällen. Dabei
erreicht die Anzahl der ambulanten Notfälle in Kliniken 2021 mit einem weiteren
Rückgang auf 8,8 Millionen Fälle fast die Zahl des Jahres 2009. Damals waren es
8,3 Millionen Fälle“, so von Stillfried.

Etwas anders stelle sich die Entwicklung der stationär aufgenommenen Notfälle
dar. Hier sei bis 2019 ein kontinuierlicher Anstieg zu erkennen. Aber auch hier
folge auf den deutlichen Rückgang im Jahr 2020 eine Stagnation der Fallzahl im
Jahr 2021. Aktuelle Zahlen des Robert Koch-Instituts zeigten zudem, dass die im
Vergleich zu 2019 niedrigere Inanspruchnahme der Notaufnahmen offenbar bis ins
Jahr 2023 anhält. Aktuelle Überlastungen der Notaufnahmen resultierten daher
eher aus Personalengpässen als aus steigenden Patient:innenzahlen.

Da aufgrund eines zunehmenden Fachkräftemangels im Gesundheitswesen insgesamt
nicht zu erwarten sei, dass Personalengpässe in der Notfallversorgung künftig
abnehmen, müssten alle Reformpläne besonders darauf fokussieren, wie ein
effizienter Personaleinsatz in allen Bereichen der Notfallversorgung erreicht
werden könne, forderte der Zi-Vorstandsvorsitzende.

Im Ärztlichen Bereitschaftsdienst seien vielerorts bereits Entwicklungen im
Gang, um die zeitliche Belastung der Bereitschaftsärzt:innen zu reduzieren,
ohne dass für gesetzlich Versicherte daraus Versorgungsengpässe resultieren.
Dies bilde sich indirekt auch in den Zahlen zur Inanspruchnahme ab. Zunächst
sei seit 2018 ein kontinuierlicher Rückgang der Inanspruchnahme im
Bereitschaftsdienst zu sehen, der scheinbar deutlicher ausfalle als der
Rückgang der ambulanten Notfälle in den Notaufnahmen. „Dabei ist aber zu
beachten, dass im Ärztlichen Bereitschaftsdienst in den letzten Jahren in
vielen Kassenärztlichen Vereinigungen ein telemedizinischer
Bereitschaftsdienst, also eine telefonische Beratung oder eine
Videosprechstunde, eingeführt worden ist. Dieser wird nicht über den
Einheitlichen Bewertungsmaßstab abgerechnet. Zudem werden insbesondere nachts
viele Anfragen Hilfesuchender durch Bereitschaftsärztinnen und -ärzte
telefonisch geklärt, ohne dass eine Leistung abgerechnet wird. Auch die
Leistungen ärztlicher Bereitschaftspraxen werden mitunter, wie von der
Expertenkommission vorgeschlagen, nach pauschalen Stundensätzen und nicht über
den Einheitlichen Bewertungsmaßstab vergütet. Diese Ausgaben der
Kassenärztlichen Vereinigungen sind somit nicht in den Abrechnungsdaten zu
erkennen“, bekräftigte von Stillfried.

Dies führe nach Ansicht des Zi-Vorstandsvorsitzenden zu einer Unterschätzung
der Inanspruchnahme des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Am Beispiel der
Kassenärztlichen Vereinigung Berlin könne dies sehr gut veranschaulicht werden.
So entsteht bei alleiniger Betrachtung der Abrechnungsdaten der Eindruck eines
massiven Einbruches des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes von 163.000 Fällen
2019 auf 63.000 Fälle im Jahr 2021. Tatsächlich zeigt die interne Statistik der
KV Berlin aber eine Zunahme der Inanspruchnahme von 185.000 (2019) auf 199.000
Fälle (2021).

Entwicklung der Fallzahlen im Ärztlichen Bereitschaftsdienst und in den
Notaufnahmen der Kliniken 2009-2021

Zahlen zur Entwicklung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes 2019-2022 (KV
Berlin)

Quelle: ZI, 17.02.2023

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