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Teuerster Tarifabschluss aller Zeiten im öffentlichen Dienst

Tarifeinigung bringt Entgelterhöhungen von bis zu 17 Prozent (VKA).



Tarifeinigung auf Basis der Schlichtungsempfehlung / Planungssicherheit aufgrund der Laufzeit von 24 Monaten / Inflationsausgleichsgeld von 3.000 Euro für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Potsdam. In der vierten Verhandlungsrunde haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
und der Bund gemeinsam mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion einen Tarifabschluss für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen vereinbart. Die Tarifeinigung ist
auf Basis der Schlichtungsempfehlung vom 14. April 2023 (siehe Pressemitteilung
vom 15. April 2023) erfolgt.

Die Tarifeinigung sieht die Auszahlung eines steuer- und abgabenfreien
Inflationsausgleichsgeldes in Höhe von insgesamt 3.000 Euro vor. Einmalig
erhalten die Beschäftigten im Juni 2023 1.240 Euro, anschließend monatlich 220
Euro im Zeitraum Juli 2023 bis Februar 2024. Ab 1. März 2024 werden die
Tabellenentgelte aller Beschäftigten um 200 Euro erhöht (sogenannter
Sockelbetrag). Diese um 200 Euro erhöhten Entgelte werden zusätzlich um 5,5
Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, soll der
betreffende Erhöhungsbetrag auf diese Summe festgesetzt werden. Der
Tarifabschluss tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft und hat eine
Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024.

Karin Welge, Verhandlungsführerin und Präsidentin der VKA: „Auf Basis der in
der vergangenen Woche erfolgten Schlichtungsempfehlung haben wir heute Abend
endlich die Tarifeinigung erzielen können. Hierbei handelt es sich für die
kommunalen Arbeitgeber mit rund 17 Milliarden Euro zwar um den teuersten
Tarifabschluss aller Zeiten. Denn auf die kommunalen Arbeitgeber kommen mit der
Tarifeinigung dauerhafte Kosten von rund 13 Milliarden Euro zu. Mit der für uns
so wichtigen langen Laufzeit von 24 Monaten haben wir aber unser wichtiges Ziel
der Planungssicherheit erreicht. Die Entgelte unserer Beschäftigten erhöhen
sich letztlich um bis zu 17 Prozent, was wiederum die Attraktivität der
Arbeitsplätze im kommunalen öffentlichen Dienst wesentlich erhöht. Alles in
allem ist dies ein teurer, aber letztlich vertretbarer Kompromiss.“

Ebenso ist es den kommunalen Arbeitgebern gelungen, im Bereich der
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wesentliche Verbesserungen durchzusetzen.
Für die kommunalen Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen wurde
vereinbart, zuzüglich zum regulären Entgelt ein um bis zu zwei Stufen höheres
Entgelt ganz oder teilweise gewähren zu können – unabhängig von der
eigentlichen Stufenlaufzeit der Beschäftigten. Karin Welge: „Ziel war und ist
die Verbesserung der Möglichkeiten zur Personalgewinnung und Personalbindung.“
[...]

Quelle: VKA, 23.04.2023

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