Az. B 3 KR 7/14 R: Vergütungsklagen der Krankenhäuser mit Streitwerten bis EUR 2000 weiterhin zulässig /> Grenzen der Objektivität - Qualität von Qualitätsvergleichen />

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Az. 5 C 36.13, 5 C 37.13 und 5 C 7.14: Kostenerstattung bei Beamten muss sich laut Bundesverwaltungsgericht nicht am billigsten öffentlichen Krankenhaustarif orientieren

Az. 5 C 36.13, 5 C 37.13 und 5 C 7.14: Kostenerstattung bei Beamten muss sich laut Bundesverwaltungsgericht nicht am billigsten öffentlichen Krankenhaustarif orientieren (Die Welt).

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