Az. L 2 KR 39/09: Finanzielles Risiko der ausschließlichen Verfügbarkeit von Apherese-Thrombozytenkonzentraten statt gepoolter Thrombozytenkonzentrate trägt das Krankenhaus - Keine Abrechnung des ZE84
Az. L 2 KR 39/09: Finanzielles Risiko der ausschließlichen Verfügbarkeit von Apherese-Thrombozytenkonzentraten statt gepoolter Thrombozytenkonzentrate trägt das Krankenhaus - Keine Abrechnung des ZE84 (Medizinrecht RA Mohr).
Abrechnung - Blutprodukte - F11A - Krankenhausbehandlung - Notwendigkeit - Saarland - Sozialgericht - Zusatzentgelte - URL