Befristete kirchliche Arbeitsverhältnisse sind ohne Sachgrund nur noch bis zu 14 Monate zulässig
Befristete kirchliche Arbeitsverhältnisse sind ohne Sachgrund nur noch bis zu 14 Monate zulässig. Das urteilte der Kirchliche Arbeitsgerichtshof nach fünfjährigem Jahren Rechtsstreit (Domradio).
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