BSG billigt Ausweitung ambulanter Operationen durch Selektivverträge
BSG billigt Ausweitung ambulanter Operationen durch Selektivverträge (Ärztezeitung).
Das Bundessozialgericht sieht für 140a-Verträge einen weiten Spielraum. Das betrifft sowohl Honorar- und Abrechnungsmodalitäten als auch den Umfang ambulant erbringbarer Leistungen. Von Martin WortmannMartin Wortmann Veröffentlicht: 28.01.2021, 16:07 Uhr 0...