Keine Präklusion bei pauschaler Unterlagenanforderung
Az. L 11 KR 1091/21: Mitwirkungsobliegenheit werde durch eine pauschale Unterlagenanforderung gar nicht erst ausgelöst (Quaas & Partner).
Az. L 11 KR 1091/21: Mitwirkungsobliegenheit werde durch eine pauschale Unterlagenanforderung gar nicht erst ausgelöst (Quaas & Partner).
Az. L 10 KR 226/22: Der Wechsel vom MD-Begehungsverfahren in das schriftliche Verfahren außerhalb der auch in diesem Zusammenhang maßgeblichen Sechswochenfrist des § 275 Abs. 1c S. 2 SGB V ist nicht zulässig (Urteilsbegründung).
Az. L 26 KR 214/22: Aufwandspauschale und Veranlassungsprinzip (Quaas & Partner).
Az. S 3 KR 387/22: Gericht urteilt zu Folgen der Verletzung von Obliegenheiten seitens der Kranknekassen (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 19/21 R: Beschränkte Amtsermittlungspflicht des Gerichts im Falle einer durch die Krankenkasse unterlassenen MDK-Einzelfallprüfung (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 11/22 R: Krankenkasse muss bei verweigerter MBEG keine Aufwandspauschale zahlen (Urteilsbegründung).
Kein Anspruch auf Aufwandspauschale bei Veranlassung des Prüfverfahrens durch ein Fehlverhalten des Krankenhauses (Medizinrecht RA Mohr).
Az. S 45 KR 998/20: Die Kodierung des Einsetzens einer vierfach gebranchten Stentprothese (Zusatzentgelt) kann auch durch fristgerechte Übersendung der vom MDK konkret angeforderten Epikrise begründet werden (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 57/22 B: Nichteinleitung eines Prüfverfahrens führt zum Beweisverwertungsverbot (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 19/21 R: Ohne Prüfverfahren der Krankenkasse keine Mitwirkungspflicht des Krankenhauses zur Sachverhaltsaufklärung (Quaas & Partner).
Krankenhäuser müssen sachdienliche Unterlagen fristgerecht zur Verfügung stellen (Medcontroller).
Az. S 54 KR 681/20: Die Angabe der Nebendiagnose Z74.0 (Hilfsbedürftigkeit bei eingeschränkter Mobilität) ist im § 301-Datenträgeraustausch hinreichend als Begründung der stationären Durchführung einer AOP-Prozedur (Urteilsbegründung).
Az. S 54 KR 682/20: Vom Krankenhaus wird keinesfalls gefordert, in jedem AOP-Fall eine medizinische Begründung in Textform abzugeben, die aus sich heraus eine medizinische Vollprüfung möglich macht (Urteilsbegründung).
Qualitätskontrollen in Krankenhäusern: Wenn der Medizinische Dienst vor der Tür steht (Solidaris).
Von der Option zur Obliegenheit - die Entscheidung des BSG v. 10.11.2021 - B 1 KR 16/21 R zu 7 Abs. 2 PrüfvV (2016) (Springer).
Az. B 1 KR 16/21 R: Es ist Obliegenheit des Krankenhauses, die aus seiner Sicht zur Erfüllung des konkreten Prüfauftrags erforderlichen Unterlagen nach kursorischer Durchsicht zu ergänzen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 99/20 B: Fälligkeitsvoraussetzungen des Vergütungsanspruchs und Nachholung unterlassener Informationsobliegenheiten (Quaas & Partner).
L 16/4 KR 18/20: Versehentliche Nichtvorlage der Dokumentation des Neurostatus bei objektiv guter Mitwirkung führt nicht zur Präklusion gem. PrüfvV 2016 (Urteilsbegründung).
Sicherheitslücke in elektronischer Patientenakte (Heiseverlag).
Az. L 9 KR 190/18: Beweislastumkehr bei nicht fristgerecht eingeleitetem Prüfverfahren (Quaas & Partner).
Das Krankenhausgestaltungsgesetz NRW bringt mit geplanter vierter Novelle eine Stärkung des Patientenschutzes und der Krankenhausaufsicht (Solidaris).
BSG konkretisiert Anforderungen an Präklusion nach PrüfvV (Medizinrecht Saarland).
B 1 KR 22/21 R: MDK muss prüfungsrelevante Unterlagenauswahl durch konkrete Bezeichnungen eingrenzen (Medizinrecht RA Mohr).
B 1 KR 16/21 R: Krankenhaus hat die Obliegenheitspflicht, die aus seiner Sicht zur Erfüllung des konkreten Prüfauftrags erforderlichen Unterlagen zu ergänzen (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 22/21 R: Das Krankenhaus muss nach PrüfvV 2014 nicht von sich aus weitere, den Vergütungsanspruch stützende Unterlagen übermitteln (Terminbericht 42/21).
Az. B 1 KR 16/21 R: Krankenhaus muss die aus seiner Sicht zur Erfüllung des konkreten Prüfauftrags erforderlichen Unterlagen nach kursorischer Durchsicht ergänzen (Terminbericht 42/21).
Az. B 1 KR 16/21 R: Enthält die PrüfvV 2016 eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist für nicht konkret benannte Patientenunterlagen? (Terminvorschau 42/21).
Az. B 1 KR 22/21 R: Sind im Verfahren vorgelegte, nicht konkret durch den MDK angeforderte Behandlungsunterlagen präkludiert? (Terminvorschau 42/21).
Az. B 1 KR 32/20 R: Für die Beurteilung der Voraussetzungen des streitigen Vergütungsanspruchs finden nur die Unterlagen keine Berücksichtigung, die der MDK konkret angefordert, das Krankenhaus indes nicht fristgerecht vorgelegt hat (Urteilsbegründung).
Az. S 17 KR 328/20: § 7 Abs. 2 PrüfvV - Keine Pflicht des Krankenhauses zur Vorlage weiterer Unterlagen (KMH-Medizinrecht).
Die neue Prüfverfahrensvereinbarung 2022 (Solidaris).
Die Prüfverfahrensvereinbarung auf dem Prüfstand des BSG - Regelungen zur Unterlagenübersendungsfrist des § 7 Abs. 2 und nachträglichen Rechnungskorrekturmöglichkeit des § 7 Abs. 5 PrüfvV (Med-Juris).
Az. L 4 KR 582/16: Die 6-Wochen-Frist beginnt bei der Überprüfung unterbliebener Fallzusammenführung erst bei Eingang der zweiten Abrechnung zu laufen (Urteilbegründung).
Präklusionswirkung von § 7 Abs. 5 PrüfvV 2014/2016 (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 24/20 R, B 1 KR 32/20 R, B 1 KR 34/20 R, B 1 KR 37/20 R, B 1 KR 39/20: Nachkodierung in Umsetzung des MDK-Prüfergebnisses oder außerhalb des Prüfgegenstandes zulässig (Terminbericht 19/21).
Az. B 1 KR 24/20 R, B 1 KR 32/20 R, B 1 KR 33/20 R, B 1 KR 34/20 R, B 1 KR 37/20 R, B 1 KR 39/20 R, B 1 KR 42/20 R: Fällt eine nicht verwirkte oder verjährte Nachforderung nach § 7 Abs 5 Satz 2 PrüfvV 2014 unter eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist? (Terminvorschau 19/21).
Zu den Grenzen der nachträglichen Überprüfung ambulanter Notfallbehandlung (Medizinrecht Saarland).