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Az. B 1 KR 32/20 R: Für die Beurteilung der Voraussetzungen des streitigen Vergütungsanspruchs finden nur die Unterlagen keine Berücksichtigung, die der MDK konkret angefordert, das Krankenhaus indes nicht fristgerecht vorgelegt hat mydrg.de





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Az. B 1 KR 32/20 R: Für die Beurteilung der Voraussetzungen des streitigen Vergütungsanspruchs finden nur die Unterlagen keine Berücksichtigung, die der MDK konkret angefordert, das Krankenhaus indes nicht fristgerecht vorgelegt hat

Az. B 1 KR 32/20 R: Für die Beurteilung der Voraussetzungen des streitigen Vergütungsanspruchs finden nur die Unterlagen keine Berücksichtigung, die der MDK konkret angefordert, das Krankenhaus indes nicht fristgerecht vorgelegt hat (Urteilsbegründung).

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