Az. B 1 KR 32/20 R: Für die Beurteilung der Voraussetzungen des streitigen Vergütungsanspruchs finden nur die Unterlagen keine Berücksichtigung, die der MDK konkret angefordert, das Krankenhaus indes nicht fristgerecht vorgelegt hat
Az. B 1 KR 32/20 R: Für die Beurteilung der Voraussetzungen des streitigen Vergütungsanspruchs finden nur die Unterlagen keine Berücksichtigung, die der MDK konkret angefordert, das Krankenhaus indes nicht fristgerecht vorgelegt hat (Urteilsbegründung).
4-Wochen-Frist - Aufrechnung - Ausschlussfrist - B 1 KR 32/20 R - Beweislastumkehr - Bundessozialgericht BSG - DRG-Recht - Hessen - Krankenhausabrechnung - Krankenhausrecht - L06A - Landessozialgericht Hessen - MDK - Mitwirkungspflicht - Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) - sekundäre Fehlbelegung - Urteil - Verweildauer - URL