Privatkliniken: GOÄ-Anwendung jetzt unabhängig vom Vertragspartner?
Vertragsfreiheit beim Abschluss von Vergütungsvereinbarungen mit Privatkliniken oder gebundene Vorgaben durch die GOÄ? (Seufert Law).
Vertragsfreiheit beim Abschluss von Vergütungsvereinbarungen mit Privatkliniken oder gebundene Vorgaben durch die GOÄ? (Seufert Law).
BGH: Liquidation wahlärztlicher Leistungen durch Krankenhäuser auf dem Prüfstand (KMH Medizinrecht).
Uniklinik Düsseldorf: Ermittlungen gegen Ex-Klinikdirektor (RP-Online).
Wahlleistungsvereinbarung über Chefarztbehandlung ist auch dann wirksam, wenn Chefarzt vorhersehbar verhindert ist (Christmann Law).
SZ-Recherchen: Verdacht auf Betrug an der Asklepios-Klinik Lindenlohe? (Süddeutsche Zeitung).
Verschlafen die Rems-Murr-Kliniken ihre Krankenhaus-Abrechnungen? (Zeitungsverlag Waiblingen).
Mehrumsatz und Leistungsausgsaben der Privatversicherten: Jahresbericht 2023 (WIP, PDF, 633 kB).
Chefarztbehandlung: Stellvertretervereinbarung kann auch bei vorhersehbarer Verhinderung des Chefarztes wirksam sein (Christmann Law).
Steigerungsfaktoren rechtskonform anwenden: Informationsmaterial zur GOÄ (Hartmannbund).
Wann sind höhere Steigerungssätze gerechtfertigt? Arzthonorar richtig ansetzen (Springer).
PVS holding hat einen neuen weiteren Geschäftsführer in ihren Reihen (Pressemeldung).
Az. 2 S 46/22 Landgericht Frankenthal: Patient bestreitet erfolgreich die Behandlung und eigene Anwesenheit (Medizinrecht Saarland).
Az. 336 O 141/21: Zur wirksamen Vereinbarung einer Stellvertretung bei Inanspruchnahme von wahlärztlichen Leistungen (Medizinrecht Saarland).
Az. V R 36/20: Steuerbarer und steuerpflichtiger Verzicht auf das Liquidationsrecht durch Chefärzte (BDO Legal).
Finanzielle Beteiligung nachgeordneter Ärzte an der Liquidation von Privatpatienten in einem Krankenhaus (Anwalt).
Asklepios-Klinik Bad Abbach: Schmutzwäsche in der Öffentlichkeit (Regensburg Digital).
Seit Jahren steht eine Novellierung der 1982 erlassenen und seitdem wenig geänderten Gebührenordnung für Ärzte auf der politischen Agenda (Medical Tribune).
Az. 10 AZR 419/19: Oberarzt hat regelmäßig keinen Anspruch auf Beteiligung an Privatliquidationserlösen des Chefarztes (Christmann Law).
Privatärztliche Abrechnung: Erbringung und Abrechnung fachgebietsfremder Leistungen sehr sorgfältig beurteilen (Solidaris).
GOÄ-Ziffer 15 eine am häufigsten vernachlässigten GOPs (Apotheken-Ärzte).
Konsiliarische Erörterung: Zuschlag E zur GOÄ-Nr. 60? (Ihre PVS).
Zwischen privatliquidierendem leitenden Krankenhaus-Arzt und nachgeordnetem (Ober-)Arzt besteht regelmäßig kein Arbeitsverhältnis, aus dem Vergütungsansprüche resultieren (Rechtslupe).
Der Ärztetag hat den Verordnungsgeber aufgefordert, die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) jetzt umzusetzen (Pressemitteilung).
Az. 23 S 63/21: Abrechnung von Wahlarztentgelten, wenn der Versicherungsnehmer ausdrücklich die wahlärztliche Behandlung durch einen Oberarzt und nicht durch den Chefarzt wünsche (Christmann-Law).
Az. S 38 KA 300/19: Liquidation i.R. einer Ermächtigung setzt höchstpersönliche Leistungserbringung voraus (Christmann Law).