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Az. B 1 KR 19/17 R: Krankenkassen haben im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung das Recht auf Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen des Patienten

Az. B 1 KR 19/17 R: Krankenkassen haben im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung das Recht auf Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen des Patienten (Urteilsbegründung).

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