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Weiterhin ungerechtfertigte Aufrechnungen bei Schlaganfallbehandlungen

Weiterhin ungerechtfertigte Aufrechnungen bei Schlaganfallbehandlungen - Nicht alle Krankenkassen akzeptieren neue Gesetzeslage und Empfehlungen des Mediationsverfahrens (Klinikverbund Hessen).



Auch nach der Veröffentlichung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG) im Bundesanzeiger, den
Ergebnissen des Mediationsverfahrens beim Bundesgesundheitsministerium sowie den Klarstellungen des
Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) gibt es bei abgerechneten
Fällen zur Schlaganfallkomplexbehandlung weiterhin Aufrechnungen von Krankenkassen gegenüber
Krankenhäusern.
„Obwohl das DIMDI klargestellt hat, wie die Voraussetzung bei der Schlaganfallkomplexbehandlung zu
verstehen sind und die betreffenden Krankenhäuser dies auch seit Jahren mit Überprüfung durch den
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erfüllen, erhebt eine Krankenkasse bei unseren
Mitgliedshäusern weiterhin Rückforderungen und kündigt die Aufrechnung an,“ erklärt Reinhard Schaffert,
Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen e. V.
Im Rahmen des PpSG wurde geregelt, dass hinsichtlich der Definition von kodierbaren
Krankenhausleistungen (OPS) wie der Schlaganfallkomplexbehandlung das DIMDI auch rückwirkend
Klarstellungen vornehmen kann. Im Juni hatte das Bundessozialgericht (BSG) eine umstrittene
Interpretation der Voraussetzungen der Schlaganfallkomplexbehandlung formuliert und damit eine
Rückforderungswelle der Krankenkassen ausgelöst. Deshalb hat das DIMDI nunmehr eine Klarstellung zu
dieser Leistung veröffentlicht, mit der die Auseinandersetzung beendet werden sollte.
„Damit ignoriert diese Kasse bewusst den gesetzgeberischen Willen und die Empfehlungen der Mediation
beim Bundesgesundheitsministerium,“ so Schaffert weiter, „dies gefährdet die Versorgung der betroffenen
Patienten und ist zudem eine politische Provokation.“
Der Klinikverbund Hessen erwarte nun vom Bundesgesundheitsministerium weitere gesetzgeberische
Maßnahmen, um die Möglichkeiten der einseitigen Aufrechnung durch die Krankenkassen zu beschränken.
Im Klinikverbund Hessen e. V. haben sich nahezu alle hessischen Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft
sowie die hessischen Spitzenverbände der Trägerorganisationen (Hessischer Landkreistag, Hessischer Städtetag und
Hessischer Städte- und Gemeindebund) zusammengeschlossen. Die Kliniken des Klinikverbunds Hessen e. V. erbringen
eine wohnortnahe qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung ebenso wie Spitzenmedizin in klinischen Zentren für
über 50% der Patientinnen und Patienten in Hessen.
Der Klinikverbund Hessen e. V. vertritt die Interessen der öffentlich-rechtlich getragenen Krankenhäuser im Sinne
einer an der Daseinsvorsorge der Menschen in Hessen ausgerichteten Gesundheitspolitik gegenüber Öffentlichkeit
und Politik.

Quelle: Klinikverbund Hessen, 19.12.2018

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