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Pflegefachgesellschaften: OPS 1-776 Standardisiertes pflegerisches Basisassessment BAss 9-21 Multimodale interdisziplinäre Komplexbehandlung Akutpflege mydrg.de





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Pflegefachgesellschaften: OPS 1-776 Standardisiertes pflegerisches Basisassessment BAss 9-21 Multimodale interdisziplinäre Komplexbehandlung Akutpflege

Pflegefachgesellschaften beantragen OPS 1-776 Standardisiertes pflegerisches Basisassessment (BAss) und 9-21 Multimodale interdisziplinäre Komplexbehandlung für die Akutpflege (ENP-Interventionen) zur Abbildung des Pflegeprozesses (Pro-Pflege).



Pflegebedürfnis und Pflegebedarf: Beantrafung von zwei neuen OPS-Schlüsseln 1-776 Standardisiertes pflegerisches Basisassessment BAss 9-21 Multimodale interdisziplinäre Komplexbehandlung AkutpflegeBereits zu Beginn des Hauptstadtkongresses wurde angemerkt,
dass der Begriff Pflege während der Veranstaltung oftmals fallen würde. Die Fachgesellschaft Profession Pflege e. V., auf dem Kongress vertreten durch die erste und zweite Vorsitzenden Andrea Albrecht und Dr. Pia Wieteck, den stellvertretenden
Vorsitzenden Andreas Braselmann und Marco Czinzoll hatte die Möglichkeit, durch
die Teilnahme an mehreren Gesprächsrunden ihre Positionen zu vertreten und die
bestehenden Risiken durch die Umsetzung des PpSG
(Pflegepersonalstärkungsgesetz) aufzuzeigen. Die zusammenfassenden
Diskussionsergebnisse zeigen, dass wenn Politik nicht an mehreren Punkten
nachsteuert, das Gesetz zwar gut gemeint war, aber schlecht gemacht ist und
weder Pflege eine Entlastung erfahren wird, noch die Qualität und
Patientensicherheit gefördert wird.

Grundtenor eines Gesundheitspolitischen Slots DRGs ohne Pflege – ist das der
richtige Weg war die weiterhin bestehende Unsicherheit, wie sich Pflege ab dem
nächsten Jahr darstellt. Wie unterschiedlich die Positionen der
Selbstverwaltung aktuell noch sind, zeigte sich in einem „Duell“ zwischen Georg
Baum, Geschäftsführer der DKG, der den Ausstieg aus den DRG’s begrüßte und
Wulf-Dietrich Leber vom GKV-Spitzenverband, der seinerseits den Pflexit (in
Anlehnung an den Ausstieg der Pflege aus dem G-DRG-System) in einer Dimension
mit dem Brexit sah. Großen Zuspruch erhielt in dieser Runde die im Publikum
sitzende Ehrenpräsidentin des Deutschen Pflegerates, Marie-Luise Müller, die in
einem Statement den Ausstieg der Pflege aus den DRG’s als „schlimmsten“ und
„historischen Fehler“ seit der Abschaffung der PPR bezeichnete. Die in der
Diskussion zwischen Baum und Leber gestellte Frage, ob der PKMS abgeschafft
werden soll, beantwortete Hedwig-Francois Kettner vom Aktionsbündnis
Patientensicherheit im Gespräch mit dem Vorstand der Fachgesellschaft
Profession Pflege e. V. wie folgt: „PKMS abschaffen ist in Ordnung, wenn es
etwas Besseres zur Ablösung dessen gibt.“ Das Fehlen jedweder Pflegeindikatoren
zur Darstellung des hohen Pflegeaufwandes, welcher sich im Pflegerlöskatalog
zeigen könnte, kommentierte Frau Kettner sei „Kamikaze.“

In der Pressemeldung des Hauptstadtkongresses heißt es zu dieser
stimmungsgeladenen Session:

„Die Herausnahme der Pflege aus dem Fallpauschalensystem könnte zu einem
Bumerang im Hinblick auf Kosten und Qualität werden, wie sich in einer von
dreihundert Teilnehmern besuchten Kongresssession zeigte. Der
Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, wies
darauf hin, dass bisher völlig unklar sei, was „Pflege am Bett“ bedeute – was
also künftig der Fallpauschale zuzurechnen wäre und was der Pflege. Andrea
Lemke, Präsidiumsmitglied des Deutschen Pflegerats, erklärte, dass ein
verbessertes Fallpauschalensystem, das die Pflege angemessen einbeziehe, der
jetzt vorgesehenen Herausnahme vorzuziehen sei und zeigte sich in diesem Punkte
mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft einig.“

Deutlich wurde an vielen Stellen insgesamt, dass Pflege dringend gut im
Pflegeerlöskatalog abgebildet werden muss. Die Fachgesellschaft Profession
Pflege e. V. und der Bundesverband Pflegemanagement hat zwei Anträge zu zwei
neuen OPS-Schlüsseln eingereicht. Verbunden mit diesen beiden OPS-Kodes sind
zwei Instrumente, welche künftig als Standard in der Pflegeprozessdokumentation
zum Einsatz in den Kliniken kostenfrei zur Verfügung stehen. Einerseits das
Basis-Assessment (BAss) und andererseits einen Katalog mit ca. 1.000
Pflegeleistungen mit normativen Zeitwerten, die dem ENP-Katalog entnommen sind.
Einen entsprechenden Nutzungsvertrag hat die Fachgesellschaft Profession Pflege
e. V. mit der RECOM GmbH abgeschlossen. Mit diesem Schritt wird dem Impuls,
Pflege digital zu dokumentieren, ein erheblicher Anschub gegeben. Gleichzeitig
profitieren die Anwender des Systems von den, inzwischen Jahrzehnte langen,
Entwicklungen und Erfahrungen der Instrumente.

Nur so können einige Fehlanreize im PpSG reduziert werden. Auch eine am
tatsächlichen Pflegebedarf orientierte Personalbemessung oder sinnvolle
Personaluntergrenzen können sonst nicht erreicht werden. Durch die Abbildung
des Pflegebedarfes mit einer einheitlichen standardisierten Pflegefachsprache,
so wie dieses in den beiden OPS-Anträgen vorgesehen ist, würden zudem durch das
PpSG möglicherweise verloren gehen. Denn jeder in der Szene weiß, dass die
Anreize der letzten Jahre in die Pflegedokumentation zu investieren stark durch
die OPS-Codes getriggert waren.

In zwei Vorträgen stellte Dr. Pia Wieteck die beim DIMIDI eingereichten
OPS-Schlüssel aus unterschiedlichen Perspektiven vor.

Im Vortrag „PpSG: Gut gemeint, aber schlecht gemacht – was kommt auf uns zu?“
wurden die Risiken, welche auf die Kliniken und Pflege zukommen, vorgestellt.
Diese deckten sich überwiegend mit den Bedenken aus der Diskussionsrunde. Es
wurde aufgezeigt, wie die beiden OPS-Anträge die bestehenden Fehlanreize des
Gesetzes minimieren können. Durch eine einheitliche Abbildung des
Pflegebedürfnisses (Patientenzustand) und des Pflegebedarfes (Pflegeleistungen)
werden darüber hinaus die Grundlagen für eine sinnvolle Pflegepersonalbemessung
und/oder Personaluntergrenzensteuerung geschaffen. Im Vortrag wurden an die
Politik folgende Empfehlungen ausgesprochen, um die Fehlanreize zu minimieren:

Ausweisung der Pflegebudgets in den Rumpf-DRGs mit einer Zweckbindung, damit
soll verhindert werden, dass wertvolle Stabstellen in der Pflegedirektion
abgebaut werden
Aufnahme der beiden durch die Fachgesellschaft Profession Pflege e. V. und den
Bundesverband Pflegemanagement e. V. eingereichten OPS-Kodes
Einführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Situationen, welche ausschließlich
das Ziel haben, innerhalb der Rumpf-DRG Personalkosten einzusparen und dieses
zu Lasten der Pflege am Bett und der Patientensicherheit.
Im zweiten Vortrag „Dashboards und digitale Tools für Pflegepersonal und
Management: Prozesse transparent machen und optimieren“ wurde ebenfalls
aufgezeigt, welche Bedeutung die beiden OPS-Codes im Kontext der
Digitalisierung haben können. Denn eines ist klar: Ohne eine Fachsprache,
welche einheitlich in den Patientenakten genutzt wird, können sich die
erhofften Nutzeneffekte einer elektronischen Akte nicht entfalten. Besonders
charmant ist, dass die eingereichten und kostenfrei durch die Fachgesellschaft
Profession Pflege e. V. zur Verfügung gestellten Instrumente auch
sektorenübergreifend funktionieren könnten.

Pflegequalität, Patientensicherheit und Arbeitszufriedenheit der Pflegenden
können nur durch eine sinnvolle Pflegeprozesssteuerung, einer Reduktion der
Arbeitsbelastung und einer inhaltlichen Neuausrichtung pflegerischer Arbeit
(Einsatz vermehrter aktivierend-pflegetherapeutischer Konzepte,
Pflegediagnostik, Maßnahmen der Patientenedukation sowie dem Abbau von
Dilemma-Situationen erreicht werden. Dilemma-Situationen für Pflegende
entstehen z. B. dadurch, dass Pflegeleistungen welche, Patienten benötigen
würden, nicht erfüllt werden können.)

Die Ausblendung der pflegerischen Qualitätsentwicklung in der aktuellen
Gesetzgebung ist ein maßgeblicher Fehler, der dringend korrigiert werden muss.

Weitere Informationen zu den beiden OPS-Anträgen und den beiden Instrumenten:
hier
Wie bereits erwähnt haben die Fachgesellschaft Profession Pflege e. V. und der
Bundesverband Pflegemanagement e. V. im zweiten Jahr zwei OPS-Anträge beim
DIMDI beantragt und stellen die dafür erforderlichen Instrumente, den BAss
(Basisassessment) und ENP-Interventionen zur Abbildung des Pflegeprozesses, zur
Verfügung.

Die Fachgesellschaft Profession Pflege e. V. möchte mit diesem Schritt noch
einmal verdeutlichen, dass es einzig um die Sicherung und Schaffung von
Grundlagen für eine qualitativ gute Pflege zugunsten der Patienten und
andererseits um die Voraussetzungen für eine einfache, digitale Dokumentation
für die Pflegenden mit dem Nebeneffekt einer systemrelevanten Abbildung
pflegerischer Leistungen geht. „Wir blicken nach vorne, mit einem innovativen
und dennoch qualifizierten System“, so die Vorsitzende der Fachgesellschaft
Profession Pflege, Andrea Albrecht.


Links zu den OPS-Anträgen auf der Internetseite der Fachgesellschaft Profession
Pflege e. V.

Anlage zum Antrag: 1-776 Standardisiertes pflegerisches Basisassessment


Alle Informationen zu den ENP-Interventionen können sie hier einsehen:

Quelle: Pro-Pflege, 27.05.2019

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