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Klinikverbund Hessen bewertet Entwurf des zweiten Pandemie-Gesetzespakets als unzureichend

Klinikverbund Hessen bewertet Entwurf des zweiten Pandemie-Gesetzespakets als unzureichend - Belastungen statt Entlastungen für die Krankenhäuser (Pressemitteilung).



Mit einem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wollen die Koalitionsfraktionen weitere Regelungen und Maßnahmen im Rahmen der Coronakrise gesetzlich verankern. Neben Änderungen im Infektionsschutzgesetz und anderen Bereichen sind darin auch neue Regelungen für die Krankenhäuser
enthalten.

„Auf die Kritik der Krankenhäuser und des Klinikverbunds Hessen an den
bisherigeren Regelungen, insbesondere zur Finanzierung, wird nicht eingegangen;
stattdessen werden den Kliniken neue administrative Aufgaben auferlegt und mit
empfindlichen Sanktionen gedroht“, meint Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender
des Klinikverbunds Hessen e. V. Statt die Tagespauschale von 560 Euro zu
erhöhen oder – wie gefordert und von Bundesgesundheitsminister Spahn
versprochen – den Krankenhäusern grundsätzliche Budgetsicherheit zu geben,
solle den Krankenhäusern jetzt neue Datenlieferpflichten auferlegt werden, die
bei geringsten Fehlern mit empfindlichen Sanktionen belegt seien. Dies sei
nicht die Wertschätzung, die sich die Krankenhäuser des Klinikverbunds Hessen
und ihre Beschäftigten mit den Leistungen in der Bereitstellung von Ressourcen
sowie der Versorgung der Patientinnen und Patienten mit COVID-19 verdient
hätten.

„Wenn Herr Spahn angesichts der Tatsache, dass ein Großteil der
bereitgestellten Ressourcen bisher nicht in Anspruch genommen werden musste,
die schrittweise Rückkehr zur ‚normalen‘ Versorgung in den Krankenhäusern
fordert, dann sollte er auch klarstellen, wie, in welchen Fällen und mit
welchem Tempo dies geschehen soll“, sagt Achim Neyer, stellvertretender
Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen. Zwar hätten die Krankenhäuser
großes Interesse daran, wieder verstärkt elektive Behandlungen anzubieten,
dennoch müssten auch weiterhin ausreichende Ressourcen für die
COVID-19-Behandlung vorhanden sein. Derzeit seien besonders die Menschen mit
einem erhöhten Risiko für einen schwerwiegenden Verlauf von Infektionen
betroffen und ein dauerhafter Rückgang des Infektionsgeschehens noch keineswegs
absehbar. Auch die Bundeskanzlerin mahne zur Vorsicht.

Aus Sicht des Klinikverbunds Hessen fehlten in dem Gesetzentwurf weitere
Regelungen, insbesondere zu den Tests des Personals sowie den Tests, die im
Rahmen der Notfallbehandlung in Krankenhausambulanzen vorgenommen oder von
Krankenhauslaboren durchgeführt werden. Die Testung des Personals und der
Patienten müsse unter anderem aus epidemiologischen Gesichtspunkten eine hohe
Priorität haben und es könne nicht sein, dass die Krankenhäuser die Kosten der
Tests, die der Sicherheit des Personals und der Patienten dienten, nicht
erstattet bekämen.

„Statt bei den tatsächlichen und tagtäglichen Schwierigkeiten anzusetzen, die
Krankenhäuser zu unterstützen und ihnen die teils existentiellen Sorgen zu
nehmen, erwartet der Koalitionsentwurf von den Kliniken vor allem die Lieferung
von Daten und droht auch gleich empfindliche Sanktionen an, wenn dem nicht
nachgekommen wird“, erläutert Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des
Klinikverbunds Hessen. Bei der vorgesehenen kurzen Frist zur Lieferung
innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Berichtszeitraumes seien auch bei
standardisierten Daten Fehler oder nachträgliche Änderungen nicht
auszuschließen. Die übliche Lieferfrist für die jährlichen Daten an das
Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) betrage nicht umsonst drei
Monate. Hier bereits für kleinste Fehler eine Sanktion von mindestens 20.000
Euro pro Krankenhausstandort anzusetzen sei völlig unangemessen nicht zu
akzeptieren. Unklarheit bestehe auch bei der Regelung, dass fehlende Daten
durch das InEK aufgrund eines Vergleichs mit den Vorjahresdaten identifiziert
werden sollen. Die Daten der Krankenhausfälle seien in diesem Jahr aufgrund der
Maßnahmen und Behandlungen im Zusammenhang mit COVID-19 völlig unterschiedlich
zu den Vorjahresdaten und daher nicht zu vergleichen. „Ich kann mir im Moment
nicht vorstellen, wie man diese Gleichung mit zwei Unbekannten – einerseits die
Veränderungen durch COVID, anderseits möglicherweise fehlende oder falsche
Falldaten – auflösen will“, meint Schaffert. Wenn daraus so empfindliche
Sanktionen resultierten, dann müssten die Rechenwege auch transparent und
nachvollziehbar im Entwurf erläutert und geregelt werden.

Quelle: Pressemitteilung, 23.04.2020

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