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DKG vor der Bund-Länder-Konferenz: Konsequente Unterstützung der Krankenhäuser notwendig

DKG vor der Bund-Länder-Konferenz: Konsequente Unterstützung der Krankenhäuser notwendig (Pressemitteilung).



Vor der morgigen Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:
„Die Wucht der Pandemie erfordert sehr einschneidende Maßnahmen. Die Mutation
des Virus führt zur Sorge über eine mögliche noch höhere Belastung der
Krankenhäuser und zu Überlegungen zur Verlängerung und Verschärfungen des
Lockdowns.

Im absoluten Widerspruch zu dieser Lage stehen die im Vergleich zur ersten
Welle stark zurückgefahrenen Unterstützungsmaßnahmen für die Krankenhäuser.
Anders als im Frühjahr erhält nur ein begrenzter Kreis von Krankenhäusern
Ausgleichszahlungen für Pandemie-bedingte Erlösausfälle, die zudem in 14 Tagen
auslaufen. Die Krankenhäuser brauchen endlich eine verlässliche wirtschaftliche
Perspektive bis zum Jahresende. Während im Frühjahr wöchentlich ca. 315 Mio. €
Ausgleichszahlungen an alle Krankenhäuser, die ihre Leistungen begrenzen
mussten, gezahlt wurden, sind es derzeit nur 126 Mio. €. Insbesondere wird die
Begrenzung der elektiven Leistungen aus Infektionspräventionsgründen und zur
Schaffung von Personalreserven nicht ausreichend unterstützt. Es ist dringend
erforderlich, dass nicht nur die Krankenhäuser, die hoch belastete
Intensivstationen haben, sondern alle Krankenhäuser, die keine ausreichende
Refinanzierung aus dem Regelsystem erhalten, durch Ausgleichszahlungen
unterstützt werden. Die mit der BMG Verordnung heute angekündigte vorgesehene
Beibehaltung der unzureichenden Unterstützung bis zum 28.02. reicht bei weitem
nicht aus. Auch müssen alle Krankenhäuser die Sicherheit haben, dass
Corona-bedingte Erlösausfälle in einen Ganzjahresausgleich eingebracht werden
können. Deshalb müssen jetzt die Eckpunkte für den Jahresausgleich gesetzlich
festgelegt werden.

Ergänzend zu den erforderlichen Maßnahmen zur Stabilisierung der finanziellen
Basis ist es dringend erforderlich, die bisherige Halbherzigkeit beim Abbau von
bürokratischen Belastungen und administrativen Vorgaben aufzugeben und eine
konsequente Entlastungsstrategie der Krankenhäuser umzusetzen. Wie schon im
vergangenen Jahr muss angesichts der verstärkten Pandemie auch in diesem Jahr
die MDK-Prüfquote wieder auf 5 % begrenzt werden. Aus vielen Krankenhäusern
werden bereits wieder hohe Belastungen infolge der Rechtfertigungen gegenüber
den Prüfungen der Medizinischen Dienste berichtet. Ebenfalls wie im letzten
Jahr müssen die Vorgaben zur Mindestbesetzung im Pflegebereich ausgesetzt
werden. Vor allem dürfen nicht wie vorgesehen in den großen medizinischen
Versorgungsbereichen der Inneren und der Chirurgie ab 01.02.2021 erstmalig neue
Vorgaben eingeführt werden. Bekanntlich wird durch die rein statistische
Methode zur Ermittlung der Vorgaben per Gesetz festgelegt, dass ein Viertel
aller Inneren und Chirurgischen Abteilungen ab 01.02.2021 als unterbesetzt
gelten. Damit entsteht ein künstlicher Bedarf von 10.000 Pflegekräften.
Angesicht der gewaltigen Herausforderungen durch die Pandemie ist für die
Installierung einer solchen Vorgabe, die es nirgendwo in der Welt in dieser
Form gibt, zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt kein Verständnis aufzubringen.

Die Vermeidung einer Überbelastung der Krankenhäuser ist richtigerweise
zentraler Maßstab der Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie. Dann muss es aber
auch selbstverständlich sein, dass alle Möglichkeiten zur Entlastung der
Krankenhäuser und deren Möglichkeiten zur Konzentration auf diese Aufgaben
ausgeschöpft werden. Davon sind die bisherigen Regelungen, die eher
halbherzigen Charakter und hinsichtlich Pflegeuntergrenzen und MDK-Prüfungen
immer noch von Misstrauen gegen die Krankenhäuser geprägt sind, noch weit
entfernt. Eine bessere Unterstützung der Krankenhäuser würde die Möglichkeiten
zur Begrenzung und schnellen Beendigung des Lockdowns deutlich erweitern.“

Quelle: Pressemitteilung, 18.01.2021

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