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Deutscher Pflegerat fordert PPR 2.0 und einen gesetzlichen Auftrag für die Entwicklung eines neuen Verfahrens

Deutscher Pflegerat fordert PPR 2.0 und einen gesetzlichen Auftrag für die Entwicklung eines neuen Verfahrens (Pressemitteilung).



Nach einem Jahr Pandemie sind alle erschöpft. Jede und jeder sehnt ein Ende herbei, doch die Lage entwickelt sich gerade in die andere Richtung. Wir brauchen umgehend einen harten Lockdown nach klaren Regeln. Gelingt das nicht, werden wir demnächst nicht mehr für alle an COVID-19 Erkrankten Intensivbetten
haben,“ mahnt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR). „Die Pflegenden in den Kliniken – und nicht nur dort – sind erschöpft. Sie erleben hautnah, wie an COVID-19 schwer zu erkranken und zu sterben aussieht.
Das ist eine ungeheure Belastung und das verlangt, dass Alle zur Entlastung der
Lage beitragen. Deshalb appelliere ich an alle Menschen in Deutschland, die
AHA-L-Regeln einzuhalten. Reduzieren Sie Ihre Kontakte, halten Sie Abstand,
tragen Sie eine Maske. Sie retten damit Leben – möglicherweise Ihr eigenes!

Die Politik muss jetzt aber auch für die Zeit nach der Pandemie vorsorgen. Mit
großer Sorge beobachten wir die Auswirkungen auf die Gesundheit der Pflegenden.
Die Berichte, wonach viele daran denken, den Beruf nach der Pandemie zu
verlassen, mehren sich. Hier gilt es gegenzusteuern. Deshalb muss jetzt in
allen Sektoren in Personalbemessungsverfahren investiert werden, die nachhaltig
wirken und mit deren Hilfe die chronische Unterbesetzung beendet wird. Nur wenn
es eine glaubhafte Perspektive auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen
gibt, werden wir Pflegende im Beruf halten und Menschen für den Beruf
(zurück)gewinnen können.

Die Instrumente des Bundesgesundheitsministers für das Krankenhaus sind
unzureichend. Sie bieten keine Perspektive für die Zeit nach der
Bundestagswahl. Deshalb unterstreicht der Deutsche Pflegerat gemeinsam mit den
Entwicklungspartnern ver.di und der Deutschen Krankenhausgesellschaft die
Forderung, jetzt die PPR 2.0 einzuführen. Zusätzlich ist der gesetzliche
Auftrag für ein neues Personalbemessungsverfahren auf den Weg zu bringen. Für
beides liegt ein umsetzbarer Vorschlag auf dem Tisch.“

Quelle: Pressemitteilung, 12.04.2021

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