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Finanzlöcher in der gesetzlichen Krankenversicherung / Liegt der schwarze Peter tatsächlich bei den Krankenhäusern? mydrg.de





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Finanzlöcher in der gesetzlichen Krankenversicherung / Liegt der schwarze Peter tatsächlich bei den Krankenhäusern?

Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 07.07.2022 schlage dem Fass den Boden aus (Hessische Krankenhausgesellschaft).



In seiner Pressemitteilung vom 07.07.2022 brüstet sich der GKV-Spitzenverband öffentlich damit, dass es ein Armutszeugnis sei, dass Pfleger*innen in Deutschland dafür streiken müssten, dass die Krankenhäuser genug Pflegepersonal einstellen. Patient*innen ebenso wie
Pflegekräfte würden unter der Personalpolitik vieler Krankenhäuser leiden. Dabei werde den
Krankenhäusern jede Pflegekraft von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert.
Aussagen, die an der Realität mehr als vorbei gehen.
„Die Krankenkassen selbst sind diejenigen, die eine vollständige Finanzierung
der Pflege in unseren Krankenhäusern verhindern. Seit dem Inkrafttreten des
Pflegepersonalstärkungsgesetzes im Jahr 2020 sollen die Personalkosten in der
Pflege über ein gesondertes Pflegebudget vollständig refinanziert werden.
Dabei handelt es sich um eine zugegeben gut klingende Theorie. Bei den
konkreten Verhandlungen vor Ort zeigt sich jedoch ein gänzlich anderes Bild:
Verhandlungen werden von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen nicht nur
stark verzögert und mit einer bisher nicht erlebten Anzahl von
Verhandlungsterminen geführt, sondern mancherorts sogar kategorisch
blockiert. Aktuell haben weniger als ein Drittel der Krankenhäuser in
Deutschland ein Pflegebudget für das Jahr 2020 vereinbaren können. Mangels
Einigung für dieses Basis-Jahr stehen auch die Vereinbarungen für die
Folgejahre aus. Festzuhalten bleibt, dass unseren Krankenhäusern infolge dieser
nicht nachvollziehbaren Verhandlungsstrategien wichtige Liquidität fehlt,
welche aus anderen Quellen generiert werden muss.“, so der
geschäftsführende Direktor der HKG, Herr Prof. Dr. Steffen Gramminger

Die Personalkosten in der Pflege sollten bewusst unabhängig von den
Fallpauschalen vergütet werden. Dadurch sollte es zu spürbaren Entlastungen
im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere
Arbeitsbedingungen erreicht werden, um die Pflege und Betreuung der
Patient*innen weiter zu verbessern.
Herr Prof. Dr. Gramminger weiter: „Dieser Grundgedanke wird durch das
tatsächliche Agieren seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen durch die
Hintertür konterkariert. Es wird Krankenhäuser geben, die aufgrund des
dadurch noch weiter verstärkten Kostendrucks aufgeben müssen und werden.
Die Krankenhäuser leiden bereits massiv unter fehlenden Investitionsmitteln
seitens der Länder. Hinzu kommt der durch den Ukraine-Krieg inflationäre
Anstieg der Kosten, welche die Krankenhäuser nicht einfach – wie etwa Handel
und Industrieunternehmen – durch eine Erhöhung ihrer Produktpreise
kompensieren können. Für die Behandlung der Patient*innen erhalten die
Krankenhäuser einen festgelegten Betrag. Die Grundlage für die Vergütung der
Krankenhausleistungen, der sog. Landesbasisfallwert, vermag auf solche
Änderungen nur mit erheblichem zeitlichem Verzug zu reagieren. Parallele
Spielchen, wie die verzögerte Verhandlung des Pflegebudgets werden viele
Krankenhäuser in die Knie zwingen. Das MUSS aufhören. Wir müssen uns
Gedanken über die künftige Gesundheitsversorgung der Bevölkerung machen.
Die Regierungskommission tagt. Das Taktieren der gesetzlichen
Krankenkassenvertreter ist nicht nachvollziehbar und hat unser
Gesundheitssystem bereits fast an die Wand gefahren – auf Kosten unserer
Patient*innen und Mitarbeiter*innen.“

Auch die Bundesregierung scheint diese Tatsachen noch immer nicht
verstanden zu haben. Das (zweifelsohne) nicht für jedermann zweifelsfrei
bestehende 17 Mrd. €-Loch der gesetzlichen Krankenversicherungen („eigene
Berechnungen“) kann nicht durch eine Anpassung bei der Pflegefinanzierung,
so wie es der aktuelle Referentenentwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
vorsieht, gestopft werden. Ab 2024 soll nunmehr „sonstiges Personal“, darunter
sind Beschäftigte zu verstehen, die nicht über eine klassische Pflegeausbildung
verfügen, aber mit ihren Kompetenzen seit vielen Jahren einen wichtigen
Beitrag zur Patientenversorgung leisten, von der direkten Patientenversorgung,
der sog. „Pflege am Bett“ abgezogen werden. Es steht zu befürchten, dass durch
das vom GKV-Spitzenverband immer wieder – quasi jeden Abend vorm
Zubettgehen – erzählte Märchen der Doppel-Finanzierung dazu führen wird,
dass den bundesdeutschen Krankenhäusern rund 1 Mrd. Euro entzogen
werden. Denn ob die „Rückführung“ dieser Beträge in den DRG-Bereich wirklich
gelingen wird, steht in den Sternen.

„Unsere Krankenhäuser sind durchgehend auf der Suche nach qualifizierter
personeller Verstärkung. Medizinische Fachkräfte sind rar gesät und eine sehr
wichtige Komponente in der Patientenbehandlung. Ein Inkrafttreten dieses
Gesetzesvorhabens hätte zur Konsequenz, dass unsere Krankenhäuser dringend
benötigtes Personal entlassen müssen, da diese aus dem Pflegebudget
herausfallen und somit künftig nicht mehr finanziert werden. Die noch
verbliebenen Pflegekräfte, denen wir zu Recht immer wieder unseren Respekt
und Dank aussprechen, werden die daraus resultierende Mehrarbeit auffangen
müssen. Die Frage ist nur, wie lange unsere absolut engagierten Pflegekräfte
dieses „Spiel“ noch mitspielen werden. Und dies aus gutem Grund, wie die vom
GKV-Spitzenverband in seinem Eingangsstatement erwähnten Streiks zur
ENTLASTUNG der Pflege zeigen. Wann verstehen die Vertreter der gesetzlichen
Krankenversicherungen endlich, dass eine solch‘ völlig verfehlte Lobbyarbeit
uns nicht aus der Misere helfen wird. Wir als Vertreter der hessischen
Krankenhäuser betonen immer wieder, dass es einen Wandel im deutschen
Gesundheitswesen geben muss. Davor verschließen wir uns nicht. Dafür müssen
wir aufhören, uns auf Nebenkriegsschauplätzen zu tummeln und endlich das
zentrale Thema angehen: ein intersektorales Zusammenarbeiten, durch das
sowohl die Sozialleistungsträger ihre Ziele erreichen und Kosten einsparen
könnten, aber auch gerade die medizinische Versorgung der Bevölkerung
nachhaltig gesichert wird“, betont Herr Prof. Dr. Gramminger.

Über die HKG
Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger
in Hessen. Sie ist Interessenvertretung der Krankenhäuser in der gesundheitspolitischen
Diskussion, nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und
unterstützt ihre Mitglieder durch individuelle Beratung. Des Weiteren nimmt sie die durch
Satzung oder Vertrag übernommenen Aufgaben wahr. Die Hessische Krankenhausgesellschaft
unterstützt ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und pflegt und fördert den
Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

Quelle: Hessische Krankenhausgesellschaft, 12.07.2022

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