Entscheidungen des Schlichtungsausschusses zu KDE 556 Achondroplasie, Syndrom, angeboren, Wundheilungsstörung
Entscheidungen des Schlichtungsausschusses zu KDE 556 Achondroplasie, Syndrom, angeboren, Wundheilungsstörung (InEK, PDF, 214 kB).
In dem vorliegenden Fall (KDE 556) der Aufnahme eines Patienten wegen einer Wundheilungsstörung im Bereich des Rückens nach vorheriger knöcherner Dekompression bei schwerer Spinalkanalstenose bei Achondroplasie, bei dem aktuell eine Wundrevision und Verschluss eines Liquorlecks erfolgt, ist weder die Wundheilungsstörung
noch das Liquorleck eine spezifische Manifestation der Achondroplasie. Die Kodierung der Achondroplasie richtet sich daher nach DKR D003 Nebendiagnosen.
Die Nebendiagnose ist danach abhängig vom Aufwand zu kodieren, welcher sich jedoch an
Hand der hier zum Sachverhalt vorliegenden Informationen allein nicht abschließend sicher
bestimmen lässt.
Quelle: InEK, 25.11.2020