Erweiterung des Prüfauftrages muss Gelegenheit bieten, entsprechend korrespondierende Unterlagen vorzulegen
Az. L 5 KR 872/21: Der Medizinische Dienst darf nur Unterlagen innerhalb des Prüfgegenstandes anfordern, anderslautetenden Aufforderungen ohne vorherige Erweiterungsanzeige muss das Krankenhaus nicht nachkommen (Urteilsbegründung).