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Reformvorschläge der Krankenhaus-Kommission: Qualität und Angemessenheit als Kriterien für eine Krankenhaus-Reform

Krankenhaus-Reform: Medizinische und nicht ökonomische Gründe sollen die Krankenhausbehandlung bestimmen (Bundesregierung).



Die Regierungskommission Krankenhausversorgung hat Vorschläge für eine Reform der Krankenhaus-Vergütung vorgelegt, die das bisherige Fallpauschalen-System umgestalten soll. Für Bundesgesundheitsminister Lauterbach sind sie Grundlage für die nächsten Schritte. Künftig sollen „Qualität und
Angemessenheit allein die Kriterien für gute Versorgung sein“, so Lauterbach.

Kliniken sollen entsprechend der Kommissions-Vorschläge nach drei neuen
Kriterien honoriert werden: Vorhalteleistungen, Versorgungsstufen und
Leistungsgruppen.

„Patientinnen und Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass sie
überall, auch in ländlichen Regionen, schnell und gut versorgt werden sowie
medizinische und nicht ökonomische Gründe ihre Behandlung bestimmen“ – das
betonte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei der Vorstellung der
Vorschläge der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte
Krankenhausversorgung“.

Die Krankenhäuser hätten derzeit „gravierende Probleme“, so Lauterbach.
Hauptproblem sei das bisherige Vergütungssystem der Fallpauschalen. Damit
entstehe eine „Tendenz zu billiger Medizin“: Es gebe den Anreiz, mit möglichst
geringen Kosten möglichst viele Fälle zu behandeln.

Die Regierungskommission, die im Mai berufen wurde, stellte nun ihre Vorschläge
vor, um das bisherige Fallpauschalen-System zu reformieren. Diese Vorschläge
seien, so der Bundesgesundheitsminister, „Grundlage für die nächsten
politischen Reformschritte für uns als Ministerium“.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hatte die 17-köpfige Regierungskommission
für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung berufen. Die
Experten-Kommission unter Leitung von Dr. Tom Bschor erarbeitet schriftliche
Stellungnahmen zu Fragen der Krankenhausversorgung, um das bisherige System zu
reformieren.

Die Reformvorschläge der Kommission
Die Regierungskommission schlägt diese Änderungen im Vergütungssystem vor:

Vergütung von Vorhalteleistungen

Die Kommission empfiehlt, künftig einen festen Betrag zu definieren, den die
Krankenhäuser außerhalb der Fallpauschalen erhalten, um wirtschaftlichen Druck
von den Krankenhäusern zu nehmen. Die Beträge richten sich nach der Zuordnung
des jeweiligen Krankenhauses zu bestimmten Versorgungsstufen (2.) oder
Leistungsgruppen (3.).
Definition von Krankenhaus-Versorgungsstufen

Es soll künftig drei Versorgungsstufen geben, nach denen Krankenhäuser
eingeordnet werden:

- Grundversorgung – medizinisch und pflegerische Basisversorgung,
- Regel- und Schwerpunktversorgung – Krankenhäuser, die im Vergleich zur
Grundversorgung noch weitere Leistungen anbieten,
- Maximalversorgung – zum Beispiel Universitätskliniken.

Für jede Versorgungsstufe sollen einheitliche Mindestvoraussetzungen gelten, um
so die Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten zu erhöhen. Für
Krankenhäuser der Versorgungsstufe I gilt: Sie müssen flächendeckend eine
wohnortnahe Versorgung garantieren. Hier wird unterteilt in Krankenhäuser, die
eine Notfallversorgung sicherstellen und solche, die eine integrierte
ambulant/stationäre Versorgung anbieten
Einführung von definierten Leistungsgruppen

Krankenhäusern sollen künftig genauer definierte Leistungsgruppen zugeordnet
werden (zum Beispiel „Kardiologie“ statt „Innere Medizin“). Behandlungen sollen
künftig nur noch abgerechnet werden können, wenn dem Krankenhaus die
Leistungsgruppe zugeteilt wurde. Das Krankenhaus muss genau definierte
Voraussetzungen dafür mitbringen, etwa eine entsprechende personelle und
apparative Ausstattung. Auch dies erhöht die Behandlungsqualität für
Patientinnen und Patienten.

Die Regierungskommission empfiehlt, die Regelungen in einer großzügigen
Übergangsphase von fünf Jahren schrittweise einzuführen.

Quelle: Bundesregierung, 06.12.2022

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