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Acht ostwestfälische Krankenhäuser fordern Fortsetzung der Ausgleichszahlungen

Acht ostwestfälische Krankenhäuser fordern Fortsetzung der Ausgleichszahlungen (Pressemitteilung).



Isolierstationen wurden erweitert. Intensivstationen aufgerüstet und die Kapazitäten in den Krankenhäusern mussten aufgrund von Corona-Auflagen deutlich reduziert werden. Logische Folge: Die Erlöse der Kliniken sinken und die Liquidität der Krankenhäuser schwindet. Der Versorgungsauftrag für die
Bevölkerung bleibt jedoch in vollem Umfang bestehen. Acht Krankenhäuser und Kliniken aus den Kreisen Gütersloh, Warendorf, Herford und der Stadt Bielefeld, das Klinikum Gütersloh, das Sankt Elisabeth Hospital Gütersloh, das Klinikum
Bielefeld, das Franziskus Hospital Bielefeld sowie das Mathilden Hospital
Herford, das Sankt Vinzenz Hospital Rheda-Wiedenbrück, das Marienhospital Oelde
und das Klinikum Halle machen deswegen nun gemeinsam mit der
Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen auf die bedrohliche Schieflage
aufmerksam, die schon in wenigen Wochen drohen kann. Denn entscheidet sich das
Bundesministerium der Gesundheit am 24. Februar nicht für eine Liquiditäts- und
Budgetsicherung der Krankenhäuser für das Jahr 2021, droht vielen
Krankenhäusern der wirtschaftliche Kollaps. Je nach Klinikum betragen die
Belegungsrückgänge durch die Corona-Pandemie seit knapp einem Jahr bis zu 20
Prozent, in Einzelfällen auch bis zu 40 %. Dies bedeutet aber nicht, dass auch
der Arbeitsaufwand ebenfalls zurückgegangen ist. Die Behandlung von
Covid-19-Patienten erfordere deutlich mehr Personal, teilweise müsse um
Infektionen im Haus zu vermeiden, der vierfache Personalaufwand betrieben und
Patienten könnten in Mehrbettzimmern aus hygienischen Gründen nicht mehr
untergebracht werden. „Wir müssen einen hohen Aufwand betreiben, erlösen im
Vergleich zum Normalbetrieb aber deutlich weniger Geld“, sagt Dr. Stephan
Pantenburg, Geschäftsführer des Sankt Elisabeth Hospitals und betont: „Wir
müssen ökonomisch in der Lage sein, unsere Kapazitäten im Rahmen der
Daseinsvorsorge im Jahr 2021 aufrecht zu erhalten“.

„Bislang konnten wir diese Unterbelegung durch die vom Staat gewährten
Ausgleichszahlungen gut kompensieren“, sagt Maud Beste, Geschäftsführerin des
Klinikum Gütersloh. Bekomme man ab Ende Februar bei sinkenden Inzidenzen diese
Ausgleichszahlungen aber nicht mehr und könne gleichzeitig seine Kapazitäten
nicht hochfahren, entstehe aber eine nicht kompensierbare Finanzierungslücke in
der Gesundheitsvorsorge. Hinzu komme, dass viele geplante Operationen
verschoben wurden, da entweder die Anforderungen an die Intensivstationen zu
hoch gewesen seien oder die Patienten sich aus Angst vor Corona einfach nicht
mehr im Krankenhaus behandeln lassen. „Die Spätfolgen einer beispielsweise zu
spät erkannten und behandelten Krebserkrankung führen oft zu Verlust an
Lebensqualität und schlimmstenfalls auch Lebenszeit“, sagt Dr. Georg Ruiter,
Geschäftsführer der Katholischen Hospitalvereinigung Ostwestfalen.

Fakt ist: Für alle acht betroffenen Kliniken und Krankenhäuser sinken die
Erlöse und Umsätze massiv durch die verringerten Belegungen. Die wohnortnahe
Versorgung der Bevölkerung kann deswegen ohne finanzielle Unterstützung durch
den Bund in der Pandemie nicht ordnungsgemäß aufrecht gehalten werden.
Deswegen schließen sich die acht Krankenhäuser aus Ostwestfalen-Lippe der
Forderung der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalens an.
Die Krankenhäuser garantieren als Teil der Daseinsvorsorge die Versorgung der
Bevölkerung in der Pandemie und erwarten im Gegenzug finanzielle Sicherheit.
„Wir benötigen für das gesamte Jahr 2021 wirtschaftliche Stabilität und
Planungssicherheit mit einem Finanzierungskonzept bis zum Jahresende und nicht
nur im 14-Tages-Rhythmus“, sagt Michael Ackermann, Geschäftsführer vom Klinikum
Bielefeld. Gleichzeitig sei es wichtig, Entscheidungen zur Entbürokratisierung
wieder wie in der ersten Pandemie-Welle zu bekommen. „Wir möchten uns nicht in
der Corona-Pandemie bereichern, sondern bieten deswegen einen fairen
Ganzjahresausgleich an“, sagt Maud Beste. Dabei wird die Liquiditätshilfe auf
90 % der Ausgleichszahlungen des vergangenen Jahres begrenzt und die
Ausgleichszahlungen am Ende des Jahres abgerechnet. Mehr- oder Mindererlöse im
Vergleich zum Jahr 2019 können so ausgeglichen werden und es kommt zu keiner
Überfinanzierung bestimmter Krankenhäuser.

Gefordert werden Liquiditätshilfen für alle Krankenhäuser, da Kriterien wie
Inzidenzquoten und Intensivbelegungen nicht ausreichende Belastungsmerkmale
sind. Finanziert werden sollen die Ausgleichszahlungen wie bisher auch aus der
Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, an dem auch die privaten
Krankenversicherungsträger entsprechend zu beteiligen sind. Vorteil wäre, dass
die Krankenkassen durch diese Liquiditätshilfen keine Zusatzausgaben im
Vergleich zum Jahr 2019 hätten, die nicht durch einen entsprechenden
tatsächlichen Mehraufwand bei der Patientenversorgung belegbar sind. Eine
Refinanzierung durch zusätzliche Steuermittel ist nicht vorgesehen und auch
nicht notwendig.
Die Corona-Pandemie sei für alle eine besondere Herausforderung und man müsse
ihr mit kreativen finanziellen und bürokratiefreien Lösungsansätzen begegnen.
Denn alle Krankenhausgeschäftsführer stellen sich die Frage: „Wenn man uns
braucht, sind wir dann noch da?“

Quelle: Pressemitteilung, 12.02.2021

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