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Initiativen auf Bundes- und Landesebene zur Verbesserung der Situation der Geburtshilfe erforderlich

Initiativen auf Bundes- und Landesebene zur Verbesserung der Situation der Geburtshilfe erforderlich (Landesportal Schleswig-Holstein).



Anlässlich der heutigen (25.02.) Landtagsbefassung zum Thema Geburtshilfe betont Gesundheitsminister Heiner Garg: Schwangere Frauen müssen darauf vertrauen können, sicher entbinden zu können. Daher steht für die Landesregierung das Ziel im Vordergrund, eine gut
erreichbare und zugleich qualitativ hochwertige Geburtshilfe in ganz Schleswig-Holstein sicherzustellen.“

Herausforderungen der Geburtshilfe: G-BA-Vorgaben, DRG-System

Garg erklärt: „Die Geburtshilfe steht durch verschiedene bundesgesetzliche
Vorgaben vor großen Herausforderungen. Hierbei kommt vor allem der
Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene des Gemeinsamen
Bundesausschusses eine zentrale Bedeutung zu.“

Der Minister führt weiter aus: „Diese Richtlinie hat unter anderem große
Auswirkungen auf die Geburtskliniken des Levels IV. Werden die Voraussetzungen
gemäß Qualitätssicherungsrichtlinie nicht erfüllt oder handelt es sich um eine
Risikogeburt gemäß Mutterschaftsrichtlinien, darf die betroffene schwangere
Frau nicht in einer Geburtsklinik aufgenommen werden, da beispielsweise das
Vorhalten einer Pädiaterin oder eines Pädiaters in Geburtskliniken nicht
erforderlich ist. Folglich gestaltet es sich für Level IV-Kliniken ohne
angeschlossene Kinderklinik besonders herausfordernd, Neugeborene bei
auftretenden Komplikationen unter der Geburt entsprechend zu versorgen.
Besonders diejenigen kleinen Geburtshilfen, die sich ausschließlich auf eine
Kooperation mit einem Perinatalzentrum oder einer niedergelassenen Kinderärztin
bzw. einem niedergelassenen Kinderarzt stützen, sind hiervon betroffen.“

„Die Geburtenzahlen in den Geburtskliniken des Levels IV sinken teilweise so
stark, dass Geburten nicht mehr täglich durchgeführt werden. Eine geringe
Geburtenzahl erschwert zum Beispiel die Suche nach qualifiziertem Fachpersonal,
was wiederum Auswirkungen auf die Qualität hat“, so Garg.

Bei der Situation der Geburtshilfe seien auch die finanziellen Vorgaben des
Fallpauschalen-Systems zu berücksichtigen. Insbesondere kleinere
Fachabteilungen in ländlichen Regionen entsprächen häufig nicht dem
Kalkulationsdurchschnitt des DRG-Systems. Folglich seien die anfallenden Kosten
für eine Geburt nicht ausreichend gedeckt, weil die Geburtshilfe mit hohen
Vorhaltekosten verbunden sei.

Initiativen auf Bundesebene zur Verbesserung der Geburtshilfe

„Auch deshalb habe ich mich auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass das
leistungsorientierte DRG-System um eine leistungsunabhängige
Vergütungskomponente zur Finanzierung der Vorhaltekosten ergänzt wird,“ sagt
Minister Garg. „Damit werden die Anreize zur Mengenausweitung gesenkt und
kleinere versorgungsrelevante Krankenhäuser können kostendeckend arbeiten.
Durch ein solches System der Basisfinanzierung wären somit auch die
Geburtskliniken besser aufgestellt. Ich freue mich, dass wir das mit SPD und
Grünen im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbaren konnten. Zudem wird der Bund
in einem ersten Schritt für eine bedarfsgerechte auskömmliche Finanzierung der
Geburtshilfe sorgen.“

„Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die skizzierten Qualitätsvorgaben des
Gemeinsamen Bundesausschusses so umgesetzt werden können, dass auch weiterhin
eine Versorgung geburtshilflicher Leistungen in einem Flächenland wie
Schleswig-Holstein ermöglicht wird“, betont der Minister.

Weiter führt er aus: „Für eine Verbesserung der Versorgung von Schwangeren
brauchen wir angemessene und transparente Betreuungsschlüssel durch Hebammen
während der Geburt. Auch dafür und für die Unterstützung der Qualitätsstandards
durch regelmäßige Fortbildungen des medizinischen Personals werde ich mich auf
Bundesebene einsetzen. Nicht zuletzt werde ich mich auf Bundesebene darum
bemühen, dass eine rechtliche Grundlage für telemedizinische Angebote der
Hebammenhilfe geschaffen wird.“

Initiativen auf Landesebene zur Verbesserung der Geburtshilfe

„Aus dem Versorgungssicherungsfonds fördern wir bereits das Neonatologische
Simulationstraining, mit dem vor allem Geburtshilfen in den ländlichen Regionen
ein strukturiertes Kursangebot gemacht wird. Die Schulungen tragen dazu bei,
dass medizinisches Personal besser auf unerwartete Ereignisse und
Notfallsituationen während und unmittelbar nach der Geburt vorbereitet wird.
Trotz der coronabedingten Einschränkungen werden die Schulungen sehr gut
angenommen, das Feedback zum Angebot fällt durchweg positiv aus. Wir möchten
dieses wichtige Angebot daher verstetigen“, kündigt Minister Garg an.

Der Minister betont: „Die sogenannten Boarding-Angebote für schwangere Frauen,
die auf den Inseln und Halligen wohnen, werden in Flensburg und Husum gut
angenommen. Die schwangeren Frauen können rechtzeitig vor dem errechneten
Geburtstermin in einer kliniknahen Unterkunft wohnen, die Kosten werden dabei
von den Krankenkassen übernommen. Fest steht, dass wir beim Boarding den
bedarfsgerechten Betrieb und den Ausbau weiterer Angebote unterstützen wollen.
Auch beabsichtigen wir, die Unterstützung der Hebammenrufbereitschaften auf den
Inseln Amrum, Föhr und Sylt mit Landesmitteln weiterhin zu fördern und den
Kreis Nordfriesland bei der Sicherstellung des Angebotes zu unterstützen.“

Abschließend sagt Garg: „Darüber hinaus werden wir die Einrichtung von
Hebammenkreißsälen an weiteren Standorten prüfen. Einen hebammengeleiteten
Kreißsaal gibt es bislang nur am Städtischen Krankenhaus Kiel. Der
hebammengeleitete Kreißsaal am UKSH Lübeck konnte pandemiebedingt bislang nicht
in Betrieb genommen werden. Wir werden uns dazu mit den Kliniken und dem
Landeshebammenverband austauschen mit dem Ziel, Hebammenkreißsäle als
Alternative zur ärztlichen begleiteten Geburt zu etablieren.“

Quelle: Landesportal Schleswig-Holstein, 25.02.2022

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