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Kritik an verzögerten Verhandlungen beim Pflegebudget und unzureichender Krankenhausfinanzierung mydrg.de





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Kritik an verzögerten Verhandlungen beim Pflegebudget und unzureichender Krankenhausfinanzierung

Kritik an verzögerten Verhandlungen beim Pflegebudget und unzureichender Krankenhausfinanzierung (Klinikverbund Hessen).



Mitgliederversammlung des Klinikverbunds Hessen e. V. kritisiert verzögerte Verhandlungen beim Pflegebudget und unzureichende Krankenhausfinanzierung. Wir brauchen mehr als gute Absichten, wir brauchen rasches Handeln für die Krankenhäuser, meint Vorstandsvorsitzender Clemens Maurer anlässlich der Mitgliederversammlung des Klinikverbunds
Hessen e. V. am 30.11.2021. Das Personal in den Krankenhäusern, insbesondere in der Pflege, im ärztlichen Dienst und allen anderen Bereichen in der Versorgung, sei am Ende ihrer Kräfte,
vor allem aber am Ende ihrer Geduld. „Bei Vielen ist die Belastungsgrenze oder
die Grenzen der Geduld längst überschritten, sie fühlen sich im Stich und
allein gelassen, haben kein Vertrauen mehr und keine Hoffnung in eine positive
Veränderung und ziehen daher für sich die Konsequenzen: Sie stehen der
Gesundheitsversorgung nicht mehr zur Verfügung – und da nützt auch keine
Bonuszahlung mehr“, fährt Maurer fort. Die Politik habe viel zu spät auf die
vierte Welle reagiert, vor der schon lange gewarnt worden sei. Sie habe
zugelassen, dass sich Krankenhäuser und Intensivstationen rasant gefüllt
hätten, so dass in einigen Versorgungsbereichen in Hessen bereits keine Betten
mehr zur Verfügung stünden und diese Situation sich noch weiter verschlimmere.

Nicht nur durch die lange unterbliebene Reaktion auf die steigenden Infektionen
habe die Politik die Krankenhäuser im Stich gelassen, sondern trotz aller
Versprechungen und gegenteiliger Behauptungen blieben die Kliniken und ihre
Träger auch finanziell unter Druck. „Wir bekommen keine Entschädigung dafür,
dass wir Operationen und andere Behandlungen verschieben müssen, wodurch Erlöse
wegbrechen, zudem müssen wir Ausgleichszahlungen für die Behandlung der
COVID-Erkrankten am Ende des Jahres wieder zurückerstatten und bekommen
zusätzlich zwei Prozent abgezogen“, erklärt Achim Neyer, stellvertretender
Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen e. V. auf. Zudem verzögerten
die Krankenkassen in vielen Kliniken die Verhandlungen über ein Pflegebudget,
selbst für das Vorjahr 2020 gebe es nur vereinzelte Abschlüsse. Das mit dem
Pflegepersonalstärkungsgesetz seit dem Jahr 2020 eingeführte Pflegebudget soll
die tatsächlichen Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser erstatten. In der
Realität stellten die Kassen die tatsächlichen Kosten in Frage und verzögerten
die Verhandlungen. Die Verzögerungen der Kassen führe dazu, dass die Kliniken
nur einen viel geringeren vorläufigen Betrag für das Pflegebudget abrechnen
könnten als notwendig. „Das bedeutet, dass die betroffenen Kliniken je nach
Größe und Personalkosten zwischen 4 und 20 Millionen Euro pro Jahr
vorfinanzieren müssen, denn das Gehalt muss ja ausbezahlt werden und auf die
davon zu bezahlenden Krankenversicherungsbeiträge wollen die Kassen auch nicht
verzichten“, erläutert Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds
Hessen. Dies belaste die sowieso schon angespannte Liquidität der Kliniken, die
bereits jetzt oft nur durch teure Kredite gesichert werden könne.

Diese Situation führe bei einigen der im Klinikverbund Hessen vertretenen
öffentlichen Krankenhäusern an den Rand der Zahlungsfähigkeit oder darüber
hinaus, wenn sie keine Unterstützung von ihrem kommunalen Träger erhalten.
„Wenn kommunale Krankenhäuser auf die Unterstützung ihres Trägers angewiesen
sind, werden zum einen die Bürger der Kommune doppelt belastet, weil diese
Unterstützung neben ihren Beitragszahlungen zusätzlich aus ihren Steuern
finanziert wird, zum anderen ist das lediglich ein Symptom einer unzulänglichen
Krankenhausfinanzierung“, meint Maurer. Die öffentlichen und kommunale
Krankenhäuser versorgten in Hessen mehr als die Hälfte der Patientinnen und
Patienten sowohl wohnortnah als auch in Zentren, dafür sei eine auskömmliche
Krankenhausfinanzierung ohne die Notwendigkeit zusätzlicher kommunaler
Unterstützung erforderlich. Daran werde der Klinikverbund Hessen die im
Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorgesehene Reform der
Krankenhausfinanzierung messen.

„Viele der Unzulänglichkeiten der Krankenhausfinanzierung und anderer
Regelungen sind dadurch bedingt, dass auf Druck der Krankenkassen immer neue
Regeln für alle Krankenhäuser geschaffen werden, um vermeintliche Lücken zu
stopfen, die vielleicht Einzelne nutzen könnten“, ist Schaffert überzeugt. Dies
führe zusätzlich zu den finanziellen Belastungen zu einer überbordenden
Bürokratie, die weitere Ressourcen aus der Versorgung abziehe sowie das
Krankenhauspersonal zusätzlich belaste und demotiviere. Die Entlastung von
Bürokratie sowie von überzogenen Kontrollen und Nachweisen sei essenziell, um
Menschen wieder für medizinische und pflegerische Aufgaben und Berufen zu
motivieren. Beispielsweise der Medizinische Dienst mit vielen tausenden
ärztlichen und pflegerischen Mitarbeitern beschäftige im Krankenhaus eine fast
ebenso große Anzahl mit nichts anderem als unterschiedlichen Interpretationen
von Abrechnungsleistungen und Behandlungsnotwendigkeiten. „Über die
Abrechnungsprüfungen des Medizinischen Dienstes findet eine Rabattierung von
Krankenhausleistungen auf Kosten von Personal und Patienten statt, die
letztlich nur der einzelnen Kasse einen Vorteil gegenüber den anderen Kassen
bringt und daher der Konkurrenz der Kassen untereinander dient“, so Schaffert,
„vielleicht sollte man statt über weniger Krankenhäuser, über weniger
Krankenkassen nachdenken – so sehen es im Übrigen auch die meisten Bürger laut
einer Umfrage.“ Schließlich seien die Krankenkassen nur Verwalter der Beiträge
der gesetzlich versicherten Bürger. Für eine gute Gesundheitsversorgung sorgten
Krankenhäuser, Pflegekräfte, Ärzte und andere Gesundheitsberufe. Dafür
bräuchten Sie jedoch den Gestaltungsspielraum und das notwendige politische
Gehör. Nur so könne sich das grundsätzlich in unserem Versorgungssystem
enthaltende Potential entfalten.

An die neue Bundesregierung richtet der Klinikverbund Hessen einen
Forderungskatalog für Sofortmaßnahmen sowie mittel- und langfristige Reformen:

Sofortmaßnahmen
Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes auf mindesten 213 Euro.
Einführung einer Freihaltepauschale für entgangene Einnahmen aufgrund
verschobener Behandlungen für alle Krankenhäuser bzw. Anordnung von
vorzuhaltenden Kapazitäten
Aussetzung der Abrechnungs- und Strukturprüfungen des Medizinischen Dienstes,
insbesondere generelle Absenkung der Prüfquote auf 5% und Abschaffung der
Aufschläge bei Rückzahlungen.
Anpassung des Mindererlösausgleichs für das Jahr 2021 in Bezug auf den
Vergleich mit 100% der Erlöse des Jahres 2019, statt 98%
Anpassung des COVID-Versorgungszuschlags hinsichtlich Differenzierung nach
Behandlungsaufwand (mindestens Behandlungsdauer) und Ausnahme vom
Mehrerlösausgleich.
Mittel- und Langfristige Maßnahmen:
Dauerhafte Beibehaltung der Zahlungsfrist von fünf Tagen für die Vergütung von
Krankenhausleistungen
Beschleunigung der (Pflege-)Budgetverhandlungen, beispielsweise in dem nach
Ablauf von 6 Wochen nach Aufforderung zur Verhandlung die Forderung des
Krankenhauses als vorläufig festgesetzt gilt
Reform der Krankenhausfinanzierung mit einer auskömmlichen Investitions-,
Betriebskosten- und Vorhaltefinanzierung
Spürbare Entlastung von bürokratischen Aufwänden und Vorgaben, unter anderem in
den Bereichen Qualitätssicherung, Personaleinsatz und Prüfungen durch den
Medizinischen Dienst. Stattdessen Schaffung von Leitplanken, in denen sich die
Krankenhäuser bewegen und entfalten können

Quelle: Klinikverbund Hessen, 03.12.2021

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