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Noch mehr Belastungen statt Krankenhauspflegeentlastung

KHPflEG geht an den wirklich notwendigen Regelungen und Reformen der Krankenhaus- und Gesundheitsversorgung weit vorbei (Klinikverbund Hessen).



Nach Ansicht des Klinikverbunds Hessen enthält das am 2. Dezember vom Bundestag beschlossene Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) eine Vielzahl von Einzelregelungen, die weitreichend in die Krankenhausbehandlung und
-finanzierung eingreifen, an den wirklich notwendigen Regelungen und Reformen
der Krankenhaus- und Gesundheitsversorgung jedoch weit vorbei gehen.

Viele wesentliche Regelungen seien nachträglich über Änderungsanträge erst kurz
vor der abschließenden Beratung eingebracht worden. „Abgesehen davon, dass ich
dieses Verfahren für intransparent und hinsichtlich demokratischer
Beteiligungsmöglichkeiten bedenklich halte, fehlt es solchermaßen eingebrachten
Regelungen auch an einer ausreichenden Diskussion und Folgenabschätzung“,
stellt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen fest. Sie
seien daher auch hinsichtlich ihrer fachlichen und handwerklichen Qualität
bedenklich. „Ob beispielsweise Tagesbehandlung und Hybrid-DRG so dringend
einzuführen sind, dass dieses Vorgehen zwingend und ein eigenes
Gesetzgebungsverfahren nicht möglich gewesen wäre, möchte ich bezweifeln“, so
Schaffert.

Das Gesetz zeige zudem ein deutliches Misstrauen in die Regelungsfähigkeit der
Selbstverwaltung. Viele der im Anschluss notwendigen konkretisierenden
Regelungen würden entweder unmittelbar oder nach unrealistisch kurzer Frist als
Ersatzvornahme auf dem Wege einer Rechtsverordnung durch das BMG vorgenommen.
Auch dies sei ein grundsätzliches und demokratisch bedenkliches Problem, das
durch den erstmalig ausdrücklich genannten Vorbehalt des
Bundesfinanzministeriums noch verstärkt werde.

„Auch bei der Einführung der Pflegepersonalregelung werden die Vorschläge aus
der Praxis ignoriert und nicht die von Deutschem Pflegerat, VerDi und DKG
entwickelte PPR 2.0 umgesetzt“, betont Schaffert. Selbst wenn im Ergebnis die
von einem vom BMG zu bestimmenden Institut oder Sachverständigen entwickelte
Personalbemessung ähnlich aussehen möge, werde es entscheidende und bereits im
Gesetz angelegte Unterschiede geben. Dazu gehöre insbesondere, dass der
Ganzhausansatz des PPR 2.0 Vorschlags auf einen kleinteiligen Stationsbezug
heruntergebrochen und wie bereits bei der Pflegepersonaluntergrenzen­verordnung
(PpUGV) die notwendige Flexibilität des Personaleinsatzes im Krankenhaus
einschränken werde.

Die Fristenregelungen für die Budgetverhandlung werde zu einem erheblichen
Mehraufwand aller Beteiligten einschließlich der Schiedsstellen führen, ohne
dass darin ein höherer Zweck und maßgebliche Verbesserungen insbesondere im
Hinblick auf Versorgung und Finanzierung zu erkennen sei. Vor allem werde damit
nicht das inhaltliche Problem der Budgetverhandlungen angegangen, die völlig
überfrachtet seien und noch mit weiteren Aufgaben und Regelungen belastet
würden. „Dringend erforderlich wäre vielmehr ein Gesetz zur Entlastung und
Entrümpelung der Budgetverhandlungen. Ich stelle beispielsweise in Frage, ob
die aus einer Zeit der Befürchtung einer angebotsinduzierten
Leistungsausweitung stammenden Verhandlungen über die Leistungsmenge überhaupt
noch in einem Preissystem erforderlich sind“, meint Schaffert. Die
Leistungssteuerung erfolge heute vielmehr über das mangelnde Personalangebot
und die Struktur- und Qualitätskriterien für die Leistungserbringung. Schaffert
habe dies in einem Beitrag in der Fachzeitschrift f&w näher erläutert

Die Vielzahl neuer Behandlungs- und Abrechnungsverfahren führe insgesamt zu
Mehraufwand für die Krankenhäuser bei der Einführung entsprechender Strukturen
und Organisation, bei administrativ Beschäftigten für die Abrechnung und bei
den klinischen Beschäftigten für die Zuordnung, leistungskonforme Behandlung
und vor allem Dokumentation.

„Im Fazit geht das Gesetz an den wirklich notwendigen Regelungen und Reformen
der Krankenhaus- und Gesundheitsversorgung weit vorbei!“ bewertet Schaffert das
Ergebnis.

Auf der Internetseite des Klinikverbunds Hessen hat Schaffert eine Übersicht
und Bewertung des Krankenhauspflegegesetzes bereitgestellt.

Quelle: Klinikverbund Hessen, 04.12.2022

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