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Rheinland-Pfalz Gesundheitsministerin will Runden Tisch und Schlichtung auf Bundesebene bei Abrechnungsklagewelle

Rheinland-Pfalz: Gesundheitsministerin will Runden Tisch und Schlichtung auf Bundesebene bei Abrechnungsklagewelle (Pressemitteilung).



„Als Gesundheitsministerin geht es mir an erster Stelle um eine gute und hochwertige gesundheitliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger und es gilt, weitere Verunsicherung von Patientinnen und Patienten zu vermeiden. Mit der Einladung der Krankenhäuser und der Krankenkassen zu einem Runden Tisch verbinde ich den ernsthaften Wunsch, dass sich die Beteiligten in ihren Positionen einander annähern und vielleicht sogar eine außergerichtliche Einigung erzielen. Hierfür werde ich ein Schlichtungsverfahren vorschlagen“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.
Der Runde Tisch in Rheinland-Pfalz werde am 29. November stattfinden, kündigte
Bätzing-Lichtenthäler an. Gleichzeitig forderte sie die Bundesregierung auf,
dem Beispiel von Rheinland-Pfalz zu folgen und mit Krankenhäusern und
Krankenkassen in außergerichtlichen Gesprächen gemeinsam nach einer Lösung zu
suchen.

„Ich hätte mir gewünscht, dass die Bundesregierung mit den Krankenkassen und
den Krankenhäusern früher das Gespräch gesucht hätte. Aber auch jetzt ist es
noch nicht zu spät, weiter eine Einigung anzustreben. Die Einrichtung eines
Runden Tisches und einer Schlichtung wären auch auf Bundesebene gute Verfahren,
um zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen“, schlug
Bätzing-Lichtenthäler vor. Die Ministerin kündigte an, sich dafür im Rahmen der
noch in dieser Woche stattfindenden Telefonkonferenz der
Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder einzusetzen.“ Nur ein
gemeinsames Handeln des Bundes und der Länder könne eine bundesweit geltende
Einigung sicherstellen.

Hintergrund: Zwei Urteile des Bundessozialgerichts zur Schlaganfallversorgung,
die ein Mindestmerkmal für die Abrechnung der komplexen Schlaganfallversorgung
nachträglich neu definieren, stellt Rheinland-Pfalz wie andere Flächenländer
auch vor die Frage, wie eine qualitativ hochwertige und flächendeckende
Schlaganfallversorgung gesichert werden kann. Eine kurzfristig mit
Änderungsanträgen zum Pflegepersonalstärkungsgesetz initiierte und vom
Bundestag beschlossene Verkürzung der Verjährungsfrist sieht eine kurze
Stichtagsregelung für Vergütungsansprüche und Rückforderungsansprüche der
Krankenhäuser vor. In der Praxis hat dies zur Folge, dass in allen
Bundesländern, so auch in Rheinland-Pfalz, eine Vielzahl von Klagen durch die
Krankenkassen eingereicht werden, da diese offenbar befürchten, dass ihnen
potentielle Rückforderungsansprüche verjähren. Die Verjährung wird durch eine
Klageerhebung gehemmt.

Quelle: Pressemitteilung, 19.11.2018

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