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VKD zur Pressemitteilung der Sachverständigenräte für Wirtschaft und Gesundheit: Strukturgestaltung ja - Kahlschlag nein

VKD zur Pressemitteilung der Sachverständigenräte für Wirtschaft und Gesundheit: Strukturgestaltung ja - Kahlschlag nein (Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands).



Die einseitig vor allem auf Kapazitätsabbau im Krankenhausbereich gerichteten Vorschläge der Sachverständigenräte zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und zur Entwicklung im Gesundheitswesen werden vom Verband der Krankenhausdirektoren
Deutschlands (VKD) ausgesprochen kritisch bewertet. Sie sind aus Sicht des Managerverbandes nicht dazu geeignet, den notwendigen Strukturwandel so zu gestalten, dass sie für die Zukunftsfähigkeit der gesetzlich gebotenen flächendeckenden Gesundheitsversorgung
geeignet erscheinen.

„Der immer wieder aus der Mottenkiste hervorgeholte Hinweis auf international
deutlich geringere Krankenhaus- und Bettendichten berücksichtigt weder die
völlig unterschiedlichen Gesundheitssysteme der Länder noch die Tatsache, dass
es in Deutschland keine Wartelistenmedizin gibt“, so VKD-Präsident Dr. Josef
Düllings. „Krankenhäuser gleichen insbesondere in ländlichen Regionen Defizite
am Anfang und am Ende der Versorgungskette des Patienten aus, nämlich des
ambulanten Bereichs und der nachsorgenden Einrichtungen. Vor allem
Pflegereinrichtungen sind aufgrund des steigenden Pflegekräftemangels immer
weniger in der Lage, eine zeitnahe Anschlussversorgung gewährleisten.“

Der VKD spricht sich ebenso für notwendige Strukturveränderungen aus. Sie
müssen aber moderiert und finanziert werden und dürfen das Versorgungsnetz
nicht zerreißen. Der sogenannte Qualitätswettbewerb in der jetzigen Form
fördert kaum den Wettbewerb um bessere Qualität, sondern produziert eher
Risiken für die Patientenversorgung, etwa die mit der
GBA-Qualitätssicherungsrichtlinie für Perinatalzentren induzierte Verteilung
von Frühchen nach einer Drillingsgeburt auf drei verschiedene Krankenhäuser.
Fehlentwicklungen sind auch Ansätze einer kahlschlagartigen
Strukturbereinigung, etwa durch Urteile des Bundessozialgerichts zur
Komplexbehandlung nach Schlaganfall und geriatrischer frührehabilitativer
Komplexbehandlung. Auch von den verordneten Pflegepersonaluntergrenzen erwartet
der VKD Fehlentwicklungen.

Der Vorschlag der Sachverständigenräte zum Übergang von der dualen zur
monistischen Finanzierung mutet anachronistisch an. Angesichts der historisch
beispiellos hohen Vermögenswerte privater und vor allem öffentlicher Haushalte
sowie der maximalen Verfügbarkeit umfänglicher Finanzmittel bei einer weiter
ungebrochenen Niedrigzinsphase muss aus Sicht des VKD die Forderung sein, die
verfassungsrechtliche Vorschrift der Schuldenbremse zu hinterfragen. Die
Regelung wurde 2009 unter völlig anderen ökonomischen Rahmenbedingungen
beschlossen. Sie wird seitdem wie eine Monstranz vor sich hergetragen. Bund und
Länder blockieren damit nur den dringend nötigen und von den Ländern zu
fördernden Strukturwandel der Krankenhausversorgung. Mit dem Aufstieg der
geburtenstarken Jahrgänge in die behandlungsrelevanten Altersgruppen von 2020
bis 2030 wird sich dieser Stillstand rächen und entweder zu massiven Abstrichen
in der Qualität oder zur finanziellen Überforderung der Krankenkassen führen.
Die Krankenkassen als Förderer dieser Strukturkonzentration sind hierfür
ungeeignet, da sie in dieser kommunalpolitisch brisante Frage einheitlich und
gemeinsam handeln müssten, was nach den bisherigen Erfahrungen nicht zu
erwarten ist.

Die Flutung des DRG-Systems mit Komplexität durch die Art der Weiterentwicklung
in Deutschland sieht der VKD ebenfalls kritisch, da es Ärzte und Pflegende
zunehmend mit Bürokratie beschäftigt, statt sie beim Patienten zu belassen.
Immer mehr Fachärzte für Aktenmedizin prüfen, ob die bürokratischen
Anforderungen erfüllt wurden und nicht, ob die Versorgung im Interesse der
Patienten und Versicherten abgelaufen ist.

Die Forderung nach vermehrter Ambulantisierung ist auch aus Sicht des VKD zu
begrüßen, jedoch nicht durch Verlagerung von Leistungen in den niedergelassenen
ambulanten Bereich, wo sie aufgrund unbesetzter Praxissitze immer weniger
erbracht werden können, sondern so, wie die Patienten sie nachfragen und dort,
wo Patienten Qualität erfahren, nämlich am Krankenhaus. „Die Beschreibung des
Problems als sektorale Trennung ist eher ein Denken in Verbänden“, so Dr.
Düllings. „Die Versorgungssituation vor Ort hat sich vor allem in den letzten
zehn Jahren nach dem Willen des Patienten deutlich verändert. Allein die
ideologischen Wälle der strategischen Rückwärtsverteidigung verhindern immer
noch eine patientengerechte Versorgung. Aus unserer Sicht sollte die ambulante
Notfallversorgung den Krankenhäusern als rechtlich klar geregelte Aufgabe
zugewiesen und entsprechend finanziert werden. In ländlichen Regionen sollten
die Krankenhäuser darüber hinaus generell auch für die ambulant-fachärztliche
Versorgung geöffnet werden, etwa nach dem Modell der ehemaligen Polikliniken in
den neuen Bundesländern.“

Quelle: Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands, 19.12.2018

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