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Vorschläge der DKG zur Ambulantisierung sind kontraproduktiv und nicht patientenorientiert

DKG-Konzept mache Kliniken zu einzigen Nutznießern der politisch gewollten Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Versorgungsbereich (Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO)).



Geht es nach dem Willen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dann sind die durch sie vertretenen Kliniken die einzigen Nutznießer der politisch gewollten Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Versorgungsbereich. Den ambulant operierenden Praxen, Ambulante
Operationszentren (AOZ) und Praxiskliniken hingegen spricht die DKG die fachliche Kompetenz ab und streut Zweifel, dass die darin arbeitenden
niedergelassenen Vertragsärzt*innen den Sicherstellungsauftrag aufrechterhalten
können. Anders ist das jüngst publik gewordene DKG-Positionspapier zur
Ambulantisierung im stationären Versorgungsbereich und zur Einführung von
Hybrid-DRG und ambulant-klinischen Leistungen nicht zu verstehen.

Der Präsident des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO), Dr. Christian
Deindl, warnt daher: „Schon viel zu oft ist es der DKG vortrefflich gelungen,
die Öffentlichkeit mit ihren Äußerungen zu täuschen. Es war nicht zuletzt auch
ihr Verhalten, das unser Gesundheitssystem in die gegenwärtige komplexe
Schieflage gebracht hat.“ Das am 1. April 2022 vorgelegte Gutachten des
Berliner IGES-Instituts und der daraus resultierende neue Katalog ambulanter
und stationsersetzender Leistungen (AOP-Katalog) sollte eigentlich dazu
beitragen, das Gesundheitswesen aus eben dieser Schieflage zu befreien.

„Die DKG legt dieses Gutachten allerdings nach eigenem Gutdünken aus“,
kritisiert Dr. Deindl, „sie zimmert sich sogar einen eigenen dritten,
sogenannten ambulant-klinischen Sektor zurecht, statt endlich einer
sektorenverbindenden Patientenversorgung und den hierfür erforderlichen
Kompromissschritten zuzustimmen.“ Denn aus dem DKG- Positionspapier geht
hervor, dass die Krankenhausgesellschaft nur diesem neugeschaffenen
Sondersektor die Abrechnung mit Hybrid-DRG zugesteht, während die vermeintlich
banalen ambulanten Eingriffe in Praxen, ambulanten OP-Zentren und
Praxiskliniken sowie in Krankenhäusern weiterhin nach bisherigen EBM-Maßstäben
durchgeführt und honoriert werden sollen.

Diese Haltung der DKG ist auch für den stellvertretenden BAO-Präsident, Dr.
Axel Neumann, völlig inakzeptabel. Er kritisiert insbesondere, dass die DKG die
Einführung des sogenannten Kontextfaktoren-Modells strikt ablehnt, das auch
Ausgangsbasis für die gesetzlich geforderte Schweregraddifferenzierung und für
ein noch zu entwickelndes neues Vergütungssystem sein soll.

„Der einzige Grund für diese Ablehnung ist, dass die Kontextfaktoren ökonomischen Interessen der
Krankenhäuser widersprechen – ein unhaltbarer, öffentlicher Affront gegen die
von allen ärztlichen Akteuren in Klinik und Praxis und vor allem von den
Patientenvertretern geforderte Fokussierung der Patientensicherheit!“, mahnt
Dr. Neumann. „Die IGES-Gutachter*innen haben sich erfreulich präzise und
propädeutisch dazu geäußert“, meint Dr. Neumann, „genau dieses Modell ist ein
wichtiges und unverzichtbares Qualitätsmerkmal einer wirklich gelungenen
Ambulantisierung. Es darf auf keinen Fall geopfert werden.“

Es zeugt nach Auffassung des BAO zudem von Hybris und Selbstüberschätzung, wenn
die DKG mehrmals von ihrem multiprofessionellen Hintergrund spricht. „Ein
solcher ist zweifelsfrei in großen klinischen Versorgungseinheiten und
Universitätsklinika gegeben. Zuweisende kooperierende niedergelassene
Fachärzt*innen sowie ihre Patient*innen wissen diese Tatsache im
Versorgungsalltag zu schätzen – doch ansonsten herrscht Mangel“, erklärt Dr.
Neumann: „Was wissenschaftlich begründet sein soll, ist im Prinzip eine
gezielte Kampagne gegen niedergelassene Spezialist*innen, die unabhängig und
nicht durch Steuergelder finanziert die ambulante Gesundheitsversorgung schon
jetzt flächendeckend sicherstellen.“

Dr. Deindl und Dr. Neumann legen daher Wert auf die Feststellung, dass es den
Kliniken kaum gelingen dürfte, den ambulanten Sicherstellungsauftrag zu
übernehmen: „Wenn sich Fachkräfte im großen Stil aus ihrem Beruf verabschieden,
dann handelt es sich vor allem um das Pflegepersonal in den Kliniken –
begleitet von leitenden spezialisierten Fachärzt*innen aller Disziplinen, die
kein Interesse mehr finden an mangelhafter Versorgung unter dem ökonomischen
Diktat von Konzern-Geschäftsführern“, erklären die beiden BAO-Vertreter. „Und
gerade deshalb ist aus Sicht unserer Patient*innen die sektorenverbindende
Versorgung schon längst das Gebot der Stunde – losgelöst von den ausschließlich
ökonomischen Interessen der DKG. Die Chefärzt*innen sehen ohnehin längst diesen
Reformbedarf und fokussieren dabei ebenso die Patient*innen.“

Für die BAO-Spitze ist deshalb klar: „Offensichtlich hat die DKG mit dem
Vertragspartner KBV bereits komplett abgeschlossen, weil sie bei der Umsetzung
des Gutachtens und AOP-Kataloges explizit auf sich selbst und die gesetzliche
Krankenversicherung verweist – der Wille des Gesetzgebers wird damit öffentlich
schamlos konterkariert. Vor allem aber wird die Zukunftsfähigkeit der
sogenannten gemeinsamen Selbstverwaltung dadurch erneut vorsätzlich zerstört –
im Vertrauen darauf, dass ein SPD-Gesundheitsminister auf Ersatzvornahmen zu
Lasten von Krankenhäusern im Allgemeinen verzichten wird.“

Der BAO vertritt mit den assoziierten Verbänden der Zukunftsgruppe Ambulantes
Operieren 2022 zirka 3.000 Fachärzt*innen.
Kontakt:
BAO Geschäftsstelle Joachim-Karnatz-Allee
10557 Berlin Tel. 030-31958413
buero@bao.berlin
https://www.operieren.de + https://www.op-netzwerk.de

Quelle: Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO), 03.06.2022

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