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Bericht des Bewertungsausschusses zur Überprüfung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes: Möglichkeiten ambulanter telemedizinischer Leistungserbringung

Bericht des Bewertungsausschusses und des ergänzten Bewertungsausschusses zur Überprüfung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes auf die Möglichkeit zur ambulanten telemedizinischen Leistungserbringung und über die als telemedizinische Leistungen abrechenbaren Konsilien (Bundestag).



Der Bewertungsausschuss legt hiermit dem Bundesministerium für Gesundheit den dritten Bericht gemäß § 87 Absatz 2a Satz 15 SGB V über den Stand der Beratungen zur telemedizinischen Leistungserbringung sowie, in einem zweiten Berichtsteil B, den ersten Bericht des ergänzten Bewertungsausschusses zu Telekonsilien vor.
Der Bericht im Berichtsteil A umfasst den Zeitraum von November 2018 bis Oktober 2020.
In diesem Zeitraum wurde in den Gremien des Bewertungsausschusses intensiv zur Thematik der telemedizinischen ärztlichen Leistungen und zur Umsetzung der Vorgaben aus den entsprechenden Gesetzen beraten.
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Quelle: Bundestag, 07.12.2020

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