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Fachkongress eHealth.NRW: Fokussierung auf Virtuelles Krankenhaus NRW

Fachkongress eHealth.NRW: Fokussierung auf Virtuelles Krankenhaus NRW (KGNW).



Das Virtuelle Krankenhaus Nordrhein-Westfalen (VKH NRW) stand im Fokus des digitalen Fachkongresses eHealth.NRW – Das digitale Gesundheitswesen am 14. September 2021. Das ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin hatte in Kooperation mit dem Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS)
zahlreiche Expertinnen und Experten eingeladen. Weitere Themen der Veranstaltung: Telemonitoring in der Betreuung chronisch kranker Patientinnen
und Patienten und das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). Die
Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen begleitet das VKH NRW von Beginn
an.

Initiative mit Modellcharakter
Im März hatte das Land aufgrund der Corona-Pandemie die Vorstufe des Virtuellen
Krankenhauses gestartet. Seitdem stellen die Universitätskliniken Aachen und
Münster den Häusern im Land ihre Expertise bei der Behandlung von
Covid-19-Patientinnen und -Patienten via Telekonsil zur Verfügung. In den
Aufbau der Vorstufe waren die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen
(KGNW) und das ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin eingebunden. Ein
Erfolgsprojekt, wie die Zahlen zeigen: 470 Patientinnen und Patienten mit
COVID-19 seien in insgesamt über 3000 Televisiten von intensivmedizinischen
Experten der Universitätskliniken mitbetreut worden, sagte Prof. Dr. Gernot
Marx vom UK Aachen. Mittlerweile sind rund 140 Krankenhäuser ans Netzwerk
angeschlossen, haben damit ihr Interesse an der Nutzung bekundet. Die Quote der
Verlegungen und die Sterblichkeit bei Behandlung in der VK-Infrastruktur liege
unter dem Bundesdurchschnitt.

Minister Karl-Josef Laumann hob das bei der Kongresseröffnung hervor: „Wir
haben während der Pandemie gesehen, dass das Virtuelle Krankenhaus
Nordrhein-Westfalen eine gute Idee ist. Spezialisten in Schwerpunktkliniken
haben mit Ärztinnen und Ärzten aus anderen Krankenhäusern zusammengearbeitet,
und dadurch sind in NRW manche Verlegungen von schwer erkrankten Menschen nicht
notwendig geworden. Die Digitalisierung wird einen riesigen Beitrag für die
sektorübergreifende Versorgung leisten. Sie wird Versorgungsgrenzen sprengen
und auflösen.“

Die Initiative hat in Deutschland Modellcharakter und soll künftig in Richtung
einer flächendeckenden telemedizinischen Versorgung in NRW ausgebaut werden.
„Wir wollen mit telekonsiliarischer Beratung zwischen Ärztinnen und Ärzten
Unterstützung bieten in ganz besonders komplexen Behandlungsfällen. Stellen Sie
sich das Virtuelle Krankenhaus als Navigationssystem vor – ein technisches
Hilfsmittel, das Sie dabei unterstützt, den Weg zur bestmöglichen Versorgung zu
finden“, sagte Nadja Pecquet, Geschäftsführerin der Virtuelles Krankenhaus NRW
gGmbH. Mit Start der Pilotphase im Herbst 2021 kommen weitere Indikationen
hinzu, zunächst Infektiologie, Herzinsuffizienz, Lebertumore und Seltene
Erkrankungen.

Austausch über Sektorengrenzen hinweg
Dreh- und Angelpunkt auf medizinischer Ebene bilden die „Experten-Hubs“, die im
Krankenhausentgeltgesetz als Zentren mit besonderen Aufgaben ausgewiesenen
Krankenhäuser. „Spokes“ – die Behandler vor Ort – können alle anderen
Krankenhäuser und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte oder Medizinische
Versorgungszentren (MVZ) sein: „Die Nutzungsverträge liegen vor. Mit den
Kassenärztlichen Vereinigungen arbeiten wir gerade daran, möglichst aufwandsarm
und flächendeckend die niedergelassenen Ärzte zu kontaktieren. Es geht uns auch
um den Austausch über Sektorengrenzen hinweg“, stellte Nadja Pecquet klar. Die
Patientin oder der Patient müsse somit nicht mehr zu jeder Behandlung das
Zentrum aufsuchen. Den medizinischen Nutzen umriss Prof. Dr. Ulf-Peter Neumann
vom UK Aachen an einem Beispiel: „Bei Lebertumoren haben wir gute Daten, dass
gemeinsame Diskussionen mit Spezialisten dazu führen, dass mehr Lokaltherapien
durchgeführt werden und die Patienten signifikant länger überleben. Bisher
haben wir diese Konsile mit Telefon, Fax und DVD gemacht.“

Beste Voraussetzungen für Telemonitoring in NRW
Das Beispiel des Virtuellen Krankenhauses zeigt den medizinischen Nutzen von
Digitalisierung im Gesundheitswesen, von dem auch die Patientinnen und
Patienten unmittelbar profitieren. Dass der Prozess erst am Anfang steht,
erwies sich in den folgenden Themenblöcken zu Telemonitoring und
Telematikinfrastruktur: „Richtig positive Effekte wird man erst dann erzielen
können, wenn Telemonitoring Bestandteil eines intersektoralen und
interdisziplinären therapeutischen Ansatzes werden kann. In NRW haben wir dafür
die besten Voraussetzungen“, sagte ZTG-Geschäftsführer Rainer Beckers. Nun sei
es an der Zeit, die nötigen Impulse zu setzen und offene Fragen zu
beantworten.

Voraussetzung, damit telemedizinische Anwendungen flächendeckend nutzbar sind,
ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Zielgruppen bilden neben
Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und
-therapeuten, Kliniken und Apotheken auch Gesundheitsfachberufe, zum Beispiel
Hebammen und aus der Physiotherapie. Dazu stellt sich derzeit das elektronische
Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf, eine länderübergreifende Institution, die
nach und nach für die nicht verkammerten Berufe die „Secure Module Card –
Betriebsstätte“ (SMC-B), den elektronischen Praxisausweis sowie den
persönlichen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) ausstellt. Diese beiden
Ausweise ermöglichen den Anschluss einer Einrichtung an die
Telematikinfrastruktur. Für Herbst 2021 ist der Pilotbetrieb des eGBR geplant.

Quelle: KGNW, 21.09.2021

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