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Stationsäquivalente Behandlung: Eine neue Versorgungsform auch in der Gerontopsychiatrie

Stationsäquivalente Behandlung: Eine neue Versorgungsform auch in der Gerontopsychiatrie (Springer).



Seit 2018 ist es nach einer Novellierung des SGB V psychiatrischen Kliniken möglich, stationäre aufsuchende Behandlung im Lebensumfeld psychiatrisch Erkrankter zu realisieren. Dabei sind besondere Strukturmerkmale und Dokumentationspflichten zu beachten. So muss dem Behandlungsteam neben einem Mitglied der ärztlichen und
der pflegerischen Berufsgruppe auch mindestens ein Mitglied einer dritten Berufsgruppe angehören (z. B. Ergotherapie,
Sozialarbeit, Physiotherapie). Die Leistungsvergütung wird zwischen der
jeweiligen Klinik und den Krankenkassen verhandelt und schließt, regional
divergent, Abrechnungen nach Pauschalen, nach geleisteten Minuten oder
gemischte Modelle ein. Aus psychiatrisch-psychotherapeutischer Sicht bietet die
Behandlung gerontopsychiatrischer Patienten in ihrem Wohnumfeld und damit in
ihren sozialen Kontexten viele Vorteile. [...]

Quelle: Springer, 24.11.2020

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