Az. S 54 KR 514/21: Die Fälligkeit einer Rechnung ist nach dem Datum definiert, nicht nach deren (fraglicher) Fehlerhaftigkeit
Az. S 54 KR 514/21: Die Fälligkeit einer Rechnung ist nach dem Datum definiert, nicht nach deren (fraglicher) Fehlerhaftigkeit (Urteilsbegründung).
8-980 - A36C - Aufrechnung - DRG-Recht - intensivmedizinische Komplexbehandlung - Krankenhausabrechnung - Krankenhausrecht - Niedersachsen - Rechnungskürzung - S 54 KR 514/21 - S 56 KR 188/21 - Sozialgericht Braunschweig - Strukturvoraussetzung - Verjährung - Zahlungsfrist - Zahlungsziel - URL