Aufrechnungsverbot wegen unwirksamer Regelungen in der Übergangsvereinbarung vom 10.12.2019?
Az. S 2 KR 326/22: Aufrechnungsverbot wegen unwirksamer Regelungen in der Übergangsvereinbarung vom 10.12.2019? (Krahnert & Krahl).
Az. S 2 KR 326/22: Aufrechnungsverbot wegen unwirksamer Regelungen in der Übergangsvereinbarung vom 10.12.2019? (Krahnert & Krahl).
Az. B 1 KR 37/22 R: Eine geburtshilfliche äußere Wendung in Sectio-Bereitschaft erfordere besondere Mittel des Krankenhauses, zu ermitteln sei indes, ob teilstationär oder vollstationär (Terminvorschau 09/24).
Az. B 1 KR 41/22 R: Ein Dekubitus als Folge einer Druckbelastung habe nicht vorgelegen und sei daher nicht zu kodieren (Terminbericht 09/24).
Az. B 1 KR 32/22 R: Verjährungsfrist bei Aufrechnung einer Aufwandspauschale (KMH Medizinrecht).
Urteil zur Hauptdiagnose: Bundessozialgericht überrascht Fachwelt (Bibliomedmanager).
Az. B 1 KR 37/22 R: Besteht eine stationäre Krankenhausbehandlungsindikation zur Durchführung einer geburtshilflichen äußeren Wendung in Sectio-Bereitschaft (besonderes Mittel des Krankenhauses) (Terminvorschau 09/24).
Az. B 1 KR 41/22 R: BSG zur Kodierung eines Dekubitus bei diabetischem Fußsyndrom mit Vorfußamputation (Terminvorschau 09/24).
Az. B 1 KR 6/23 B: Verjährung von Aufwandspauschalen (Quaas & Partner).
Az. B 6 KA 2/23 R: Investitionskostenabschlag bei ambulanten Notfallbehandlungen durch das Krankenhaus ist zulässig (Terminbericht 06/24).
Az. B 8 AY 3/23 R: Kosten einer stationären psychiatrischen Behandlung für Asylbewerber sind bei akuter Erkrankung zu erstatten (Pressemitteilung).
Az. B 1 KR 32/22 R: Keine Aufwandspauschalen-Zahlungsverpflichtung für vor 2016 eingeleiteter sachlich-rechnerischer Rechnungsprüfung (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 22/22 R: Geschäftsführer des MDK Rheinland-Pfalz habe in grober Weise vorsätzlich gegen seine Amtspflichten verstoßen... (Urteilsbegründung).
Az. B 6 KA 26/22 R: MVZ in nicht-ärztlicher Trägerschaft sind bei partieller Entsperrung des Planungsbereichs nicht nachrangig, sondern gleichberechtigt zu berücksichtigen (Jus Medicus).
Az. B 1 KR 15/22 R: Gesonderte Begründungspflicht bei Abrechnung vollstationärer Notfallbehandlungen (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 1/23 R: Zahlungsfrist und daraus resultierende Folgen bei Zahlungsverweigerung einer Krankenkasse (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 1/23 R: Das systematische Verzeichnis der ICD-10 ist bei Widersprüchlichkeiten maßgeblich für die Kodierung (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 15/22 R: Konkreter intensiver Mitteleinsatz muss bei stationärer Notfallbehandlung deutlich und dokumentiert werden (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 15/22 R: Stationäre Notfallbehandlung: Teilweise Abkehr von Implikationen aus dem Schockraum-Urteil (Urteilsbegründung).
Az. B 12 R 9/21 R: Selbstständigkeit von Poolärzten hängt vom Umfang der Möglichkeiten zur Selbstorganisation der Tätigkeit ab (Urteilsbegründung).
Das Bundessozialgericht berichtet über seine Geschäftsentwicklung und Rechtsprechung im Jahr 2023 (Download, PDF, 2 MB).
Az. B 1 KR 18/22 R: Ambulante Strahlentherapie ohne Versorgungsauftrag nicht abrechnungsfähig (KMH-Medizinrecht).
Az. B1 KR 4/22 R: Bei entstehenden Mehrkosten für die Krankenkasse muss eine Verlegung begründet werden (KMH-Medizinrecht).
Az. L 16 KR 426/20: Anerkennung als Zentrum nach der Zentrumsregelung nur bei Einhaltung der Voraussetzungen (Urteilbegründung).
So steht es um die Notfallversorgung in Rheinland-Pfalz (SWR).
Az. B 1 KR 8/23: Aufschlagszahlung erst für Prüfverfahren ab dem 01.01.2022 (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 18/22 R: Verlegung nur bei sachlichen Grund (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 32/22 R: Kurze Verjährung gilt auch für Aufwandspauschale (Medizinrecht Saarland).
BSG: Vorrang des systematischen Verzeichnisses bei der Kodierung von Diagnosen (KMH Medizinrecht).
Sozialversicherungspflicht: Ein-Personen-Kapitalgesellschaften schützen nicht vor Scheinselbstständigkeit (Ecovis).
Az. B 1 KR 32/22 R: Auch für Aufwandspauschalen gelte eine 2-jährige Verjährungsfrist nach § 109 SGB V (Terminbericht 50/23).
Az. B 1 KR 2/23 R: Klinik muss Aufrechnung hinnehmen bei Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht (Ärztezeitung).
Az. B 1 KR 1/23 R: Das Krankenhaus hat den Behandlungsfall zu Unrecht mit der Nebendiagnose R09.2 (ICD-10-GM, Version 2014) kodiert, die die höher vergütete DRG F62A ansteuert (Terminbericht 50/23).
Pool-Ärzte-Urteil: Bundesweit werden nun Ärztliche Bereitschaftspraxen geschlossen - und die Patienten strömen in die Notaufnahmen der Kliniken... (ZDF).
Az. B 1 KR 1/23 R, B 1 KR 2/23 R, B 1 KR 17/22 R und B 1 KR 32/22 R: Das Bundessozialgericht entscheidet zu Strukturvoraussetzungen beim OPS 9-98b.-, zur Kodierung der Nebendiagnose R09.2 und zur Aufwandspauschale (Terminvorschau 50/23, PDF, 139 kB).
Kassenärztliche Vereinigung Kiel entlässt 400 Pool-Ärzte (NDR).
Bereitschaftspraxen: KV weist Minister-Äußerungen zurück (Die Zeit).
So wirkt sich die Schließung der KV-Notfallpraxen auf die Kliniken aus (Südkurier).
KV-Bereitschaftsdienstpraxis in Altenkirchen werde geschlossen - und das Krankenhaus verkleinert... ?! (Rhein-Zeitung).
Beanstandete und korrigierte Krankenhausabrechnung: Bundessozialgericht entscheidet zum Stichtag für Aufschlagszahlungen (Ecovis).
Az. L 16 KR 140/20: Krankenkasse hat einen Erstattungsanspruch für die Leistungsvergütung im Zeitraum vor Aussetzen der Mindestmengenregelung für Knie-TEPs gegenüber dem Krankenhaus mit zu geringer Fallzahl (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 8/23 R: Liegt der Prüfauftrag an den MD vor dem 01.01.2022 kommt keine Aufschlagszahlung in Betracht (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 80/21 B: Fraglich könne nur sein, worauf sich der Zusatzkode zu beziehen hat: auf den Primärkode für die ursprüngliche Operation oder die Wiedereröffnung des Operationsgebiets selbst und damit auf einen zweiten Primärkode für die Reoperation / Ablehnung der NZB (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 15/22 B: Personalausstattung neonatologische Intensivstation: Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt (Urteilsbegründung).
Urteil Az. B 1 KR 18/22 R gefährde Tumorpatienten: Warnung vor drastischen Einschnitten in der klinischen Strahlentherapie (DEGRO).
Az. B 12 R 9/21 R: "Pool-Arzt" im vertragszahnärztlichen Notdienst nicht automatisch selbstständig (Bundessozialgericht).
Az. B 1 KR 8/23 R: Strafzahlungen für Rechnungsprüfverfahren vor 2022 sind unzulässig (Seufert-Law).
BSG zu Strafzahlungen nach § 275c SGB V (Medcontroller).
Az. B 1 KR 22/22 R: Die Amtsenthebung vom Posten des Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) durch den Verwaltungsrat sei rechtmäßig erfolgt (Terminbericht 41/23).
Verjährung von Aufwandspauschalen (Quaas & Partner).
Az. L 10 KR 32/22 KH: Eine nachgelagerte Unterlagenvorlage im Begehungsverfahren löst keine Präklusion aus (Urteilsbegründung).
Az. S 2 KR 326/22: Die Krankenkasse verstieß gegen das gesetzliche Aufrechnungsverbot (Urteilsbegründung).
Az. S 30 KR 1042/21 und S 22 KR 1016/22: Wann beginnt die Verjährung für nachträglich abgerechnete Aufwandspauschalen? (Seufert Law).
Broschüre: Das Bundessozialgericht und die deutsche Sozialgerichtsbarkeit (Download, PDF, 8,5 MB).
Stationäre Notfallbehandlung trotz Verlegung des Patienten nach 60 Minuten (Bundessozialgericht).
Az. B 1 KR 26/21 R: Keine Vergütung ohne Einhaltung der Personalvorgaben in G-BA-Richtlinien: Obacht bei TAVIs (Springer).
Az. B 1 KR 19/21 R: Vergütungsanspruch könne erlöschen, wenn das Krankenhaus weiß, dass die Krankenkasse einen Behandlungsanspruch des Versicherten verneint (Solidaris).
Az. B 1 KR 10/22 R: Die Voraussetzungen einer Fallzusammenführung nach der Fallpauschalenvereinbarung 2019 lagen nicht vor (Urteilsbegründung).